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Autor Thema: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?  (Gelesen 5805 mal)

K
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Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
Autor: 16. Dezember 2013, 16:18
Hallo

Also angenommen, Person A die vor etlichen Monaten Widerspruch eingelegt und noch immer keinen Bescheid bekommen hat, würde es jetzt langsam reichen und A wollte eine Untätigkeitsklage einreichen ...

* Welche Institution verklagt A da?
Den Widerspruch hätte A ja bei der Landesrundfunkanstalt einlegen müssen. Die leiten aber offenbar die Schreiben an die GEZ zur Bearbeitung weiter. Mal angenommen, vom MDR wüßte A das ganz sicher...
Verklagt A da den MDR oder die GEZ? Oder Beide?

Der MDR würde sich ja sicher damit rausreden, er könne gar nichts dafür, denn man habe alles in gutem Glauben weitergeleitet, und konnte nicht ahnen und erklären, warum das dort nicht weiter geht. Die GEZ würde sicher argumentieren, verantwortlich sei der MDR, sie selbst seien bloß informiert wurden und daher nicht zu belangen.

Kann man es so formulieren, daß, sofern der MDR es weitergeleitet hätte und somit nicht verantwortlich wäre, die Klage die GEZ betrifft.

*Wen genau verklagt man?
Einfach den MDR als Institution, oder den Intendanten? Oder den verantwortlichen Mitarbeiter (den man ja nicht kennt, weil ja weder zurückgeschrieben, noch unterschrieben oder sonstwas wird)?


*Gibt es verschärfende Umstände?
Z.B., wenn trotz andauernder, selbst zu verantwortender Untätigkeit gemahnt oder gar eine Vollstreckung angeküngigt oder eingeleitet wird?

* Wo muß die Klage eingereicht werden?

* Sollte man eher umfänglich begründen oder aber eher knapp?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2013, 16:37 von Uwe«

t

themob

Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#1: 16. Dezember 2013, 17:56
Hier gibt es ein Beispiel. Nur die entsprechenden Daten, hier des RBB mit den offiziellen Daten der zuständigen Landesrundfunkanstalt ersetzen und die Begründung seinem eigenen Sachverhalt anpassen.

Person A brauch keine Romane schreiben. Nur chronologisch aufführen, wann Widerspruch eingelegt wurde und dieses als Anlage 1 dem Schreiben beifügen.
Wichtig wäre noch das richtige Verwaltungsgericht auszuwählen. Sollte man dies nicht kennen, einfach nach Verwaltungsgericht "Heimatort" suchen, die nächstgelegene Stadt auswählen wenn die eigene nicht dabei ist und bei diesem anrufen und nachfragen, welches Verwaltungsgericht für den Heimatort in Sachen Rundfunkbeitrag zuständig ist. 

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.0.html

Aus dem Beispiel heraus sollten alle Fragen beantwortet sein.

Verschärfende Umstände wie Mahnung - Vollstreckung betrifft weniger den nicht beschiedenen Widerspruch, da keine aufschiebende Wirkung eintritt, eher, wenn Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit dem Widerspruch gestellt wurde und auf diesen Antrag der Aussetzung auch keine Antwort gekommen ist.
Das ist aber dann eine andere Baustelle: Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG

Kosten Untätigkeitsklage: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg55529.html#msg55529

Die Konsequenz einer Untätigkeitsklage ist klar? Es wird in der Regel dann über den Widerspruch innerhalb einer überschaubaren Zeit entschieden, ab dem Moment läuft die 4 wöchige Frist zur Klage.

Ich möchte es nur ansprechen, weil an anderer Stelle im Forum darauf hingewiesen wurde, dass man keine Untätigkeitsklage erhoben hätte, wenn die Konsequenzen so klar gewesen wären.

Klage = Gerichtsgebühren = die Kostenrechnung kommt sehr schnell mit der Bestätigung über den Eingang der Klage durch das VG und der zuständigen Stadtkasse. Kosten belaufen sich Minimum auf 105€

Infos zu Kosten: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7111.0.html


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S
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Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#2: 16. Dezember 2013, 18:05
Vielleicht kannst Du die Diskussion um diesen Beitrag lesen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.msg54917.html#msg54917

Man kann von den Erfahrungen der anderen lernen. In jener Diskussion habe ich einiges gelernt.


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Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#3: 16. Dezember 2013, 18:43
Relevante Vorschrift für die Zuständigkeit ist § 52 VwGO. In aller Regel wird Nr. 3 Satz 2 zutreffen, womit das für den Wohnsitz des Klägers zuständige Verwaltungsgericht zuständig ist (der Wohnsitz kann von der Wohnung, für die ein Rundfunkbeitrag verlangt wird, abweichen). Im Zweifel, insbesondere bei mehreren infrage kommenden Wohnsitzen, entscheidet das nächsthöhere Gericht, wie z.B. hier.

Der zu Beklagende richtet sich nach § 78 VwGO. Für Anstalten steht da nichts drin, aber jedenfalls reicht die Angabe der Behörde (= Rundfunkanstalt). In der Praxis wird bei sowas auch regelmäßig die Rundfunkanstalt (als juristische Person) verklagt. GEZ bzw. Beitragsservice sind nicht rechtsfähig und können deshalb nicht verklagt werden. Falls die im eigenen Namen einen Verwaltungsakt erlassen, ist der sowieso nichtig. Sie können aber einen Verwaltungsakt im Namen einer Rundfunkanstalt abschicken, die dann auch dafür verantwortlich ist.


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Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#4: 16. Dezember 2013, 19:08
Okay.
Ich hatte das mit der Untätigkeitsklage bisher so verstanden, daß das für den Beklagten mindestens deswegen unangenehm ist, weil er die Kosten auferlegt bekommt. Wenn die der Sache einfach dadurch entgehen, daß Sie die Sache dann doch bearbeiten, ist letztlich ja wenig erreicht.
Die Konsequenzen (dann kostenpflichtig klagen zu müssen) sind soweit klar - aber darum geht es ja letztlich auch irgendwie...

Vom Rechtsempfinden her ist es schwer zu akzeptieren, daß der Widerspruch zum Bescheid (der ja "rechtstheoretisch" zum Erfolg führen könnte) sowie der Antrag auf Vollzugsaussetzung einfach nicht bearbeitet wird und davon ganz ungerührt der widersprochene Bescheid benutzt wird, einen rechtsgültigen Vollstreckungstitel zu erhalten.


Wegen der Vollzugsaussetzung:
Es ist also auch egal, ob der Antrag gestellt und nicht beantwortet wurde?! Das schützt nicht vor einer Vollstreckung, sondern würde lediglich beim "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG" helfen - hab ich das soweit richtig verstanden?


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themob

Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#5: 16. Dezember 2013, 19:26
Okay.
Ich hatte das mit der Untätigkeitsklage bisher so verstanden, daß das für den Beklagten mindestens deswegen unangenehm ist, weil er die Kosten auferlegt bekommt. Wenn die der Sache einfach dadurch entgehen, daß Sie die Sache dann doch bearbeiten, ist letztlich ja wenig erreicht.
Die Konsequenzen (dann kostenpflichtig klagen zu müssen) sind soweit klar - aber darum geht es ja letztlich auch irgendwie...

Vom Rechtsempfinden her ist es schwer zu akzeptieren, daß der Widerspruch zum Bescheid (der ja "rechtstheoretisch" zum Erfolg führen könnte) sowie der Antrag auf Vollzugsaussetzung einfach nicht bearbeitet wird und davon ganz ungerührt der widersprochene Bescheid benutzt wird, einen rechtsgültigen Vollstreckungstitel zu erhalten.


Wegen der Vollzugsaussetzung:
Es ist also auch egal, ob der Antrag gestellt und nicht beantwortet wurde?! Das schützt nicht vor einer Vollstreckung, sondern würde lediglich beim "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG" helfen - hab ich das soweit richtig verstanden?

"weil er die Kosten auferlegt bekommt" .....

Ja, aber wer sorgt dafür, dass die Kosten bezahlt werden können durch die Landesrundfunkanstalten?

Der Rundfunkbeitragszahler .... also ist es den Rundfunkanstalten ziemlich egal, dass schmerzt nicht. Alle Rundfunkbeitragzahler befüllen automatisch das Füllhorn "Kriegskasse" der Justitiar Abteilungen.

Damit kein rechtsgültiger Vollstreckungstitel kommen kann, muss man eben eine aufschiebende Wirkung erreichen.

Ja, solange die Landesrundfunkanstalt nicht explizit mit ja (schriftlich) oder gar nicht reagiert, ist eben noch keine aufschiebende Wirkung eingetreten.

Mehr zu diesem Thema hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7664.msg55984.html#msg55984


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Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#6: 16. Dezember 2013, 20:16
Zitat
Ja, aber wer sorgt dafür, dass die Kosten bezahlt werden können durch die Landesrundfunkanstalten?

Der Rundfunkbeitragszahler .... also ist es den Rundfunkanstalten ziemlich egal, dass schmerzt nicht. Alle Rundfunkbeitragzahler befüllen automatisch das Füllhorn "Kriegskasse" der Justitiar Abteilungen.

Gut, aber die Anzahl der Rundfunkbeitragzahler ist, ob zwar groß, letztlich doch endlich...
Und wenn die tatsächlich (viel) zahlen müssen, dann geht der Anstalt ja letztlich was verloren - ab einer gewissen Größe wäre das sicher auch nicht mehr egal.
Daß "wir" dadurch kein Geld zurückbekommen ist klar - aber ich dachte, es wäre zumindest eine zusätzliche Hand voll Sand... Und wenn die laufend wegen Untätigkeit verurteilt würden, sieht es ja auch nicht so schön aus.


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Re: Untätigkeitsklage - gegen wen (genau)?
#7: 16. Dezember 2013, 23:52
Was sie da an Geld verbraten, wird ihnen die KEF wohl teilweise, aber vermutlich nicht zu 100% ersetzen (aus dem Geld der Rundfunkbeitragszahler). Mehr als die Gerichtskosten machen eventuell ihre eigenen Kosten aus. Wobei sie für sowas normalerweise bloß Referendare, die nicht viel kosten, auf die Kläger loshetzen. Und auf eine Million hin oder her kommt es bei denen ja eh nicht an.


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