Hallo
Also angenommen, Person A die vor etlichen Monaten Widerspruch eingelegt und noch immer keinen Bescheid bekommen hat, würde es jetzt langsam reichen und A wollte eine Untätigkeitsklage einreichen ...
* Welche Institution verklagt A da?
Den Widerspruch hätte A ja bei der Landesrundfunkanstalt einlegen müssen. Die leiten aber offenbar die Schreiben an die GEZ zur Bearbeitung weiter. Mal angenommen, vom MDR wüßte A das ganz sicher...
Verklagt A da den MDR oder die GEZ? Oder Beide?
Der MDR würde sich ja sicher damit rausreden, er könne gar nichts dafür, denn man habe alles in gutem Glauben weitergeleitet, und konnte nicht ahnen und erklären, warum das dort nicht weiter geht. Die GEZ würde sicher argumentieren, verantwortlich sei der MDR, sie selbst seien bloß informiert wurden und daher nicht zu belangen.
Kann man es so formulieren, daß, sofern der MDR es weitergeleitet hätte und somit nicht verantwortlich wäre, die Klage die GEZ betrifft.
*Wen genau verklagt man?
Einfach den MDR als Institution, oder den Intendanten? Oder den verantwortlichen Mitarbeiter (den man ja nicht kennt, weil ja weder zurückgeschrieben, noch unterschrieben oder sonstwas wird)?
*Gibt es verschärfende Umstände?
Z.B., wenn trotz andauernder, selbst zu verantwortender Untätigkeit gemahnt oder gar eine Vollstreckung angeküngigt oder eingeleitet wird?
* Wo muß die Klage eingereicht werden?
* Sollte man eher umfänglich begründen oder aber eher knapp?