Angenommen ich lebe in einer Parallelwelt, in der es auch ein Deutschland gäbe in dem alles, auch die GEZstapo, identisch zu unserer Welt wäre und mein Alter ego Widerspruch zur Zwangsabgabe einlegen möchte, so hätte es folgende Fragen:
1. Alter Ego hat nicht vor die hypothet Zwangsabgabe zu bezahlen und jeweils den Zahlungsaufforderungen, die es erhielt, widersprochen (jeweils fur die zeitraume 5-7-2013, 8-10-2013.
Nun bekommt Alter ego eindlich einen Gebührenbescheid, der auch als solcher markiert ist, für den Zeitraum 5-7. Dieser enthielte einen säumniszuschlag von 8EUR.
In seinen vorherigen Schreiben an GEZ hat alter ego jeweils aufgefordert, innerhalb der Verzugsfrist einen Gebührenbescheid zu erstellen, der Gebührenbescheid kommt nun mit 4 Monatten Verzögerung.
Wie wäre denn ein Säumniszuschlag rechtlich überhaupt begründet? Der Gebührenbescheid z.B. der Stadtwerke enthält ja auch keinen Säumniszuschlag. Gibt es eine Verwaltungsvorschrift, aus der sich ein Anspruch auf Erhebung Säumniszuschlag begründen liesse?
2. Weiter. Alter ego hat nun vor auf Basis des Gebührenbescheids zu klagen. Da der Gebührenbescheid sich nur auf 5-7.2013 erstreckte, würde er ggf. einen weiteren für die Folgeperiode erhalten. Wäre es denn rechtlich gesehen gleich, ob er hier nun auch Widerspruch einlegt oder einfach unter Vorbehalt zahlt und sich ansonsten auf seine Klage für den Zeitraum 5-7.2013 stützt?
Danke