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Autor Thema: Ablehnung der Befreiung....wie weiter vorgehen?  (Gelesen 9801 mal)

A
  • Beiträge: 5
Ablehnung der Befreiung....wie weiter vorgehen?
Autor: 26. September 2013, 16:04
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe mich die letzten Wochen in euer Foum eingelesen und möchte als erstes Danke sagen, dass ihr euch alle so bemüht und engagiert! Schön zu wissen, dass es noch hilfsbereite Menschen gibt ;)
In Sachen "Beitragsservice" ist bei mir der Kragen endgültig geplatzt und ich möchte mich aktiv daran beteiligen, diesen Irrsinn zu stoppen.

Nun aber erstmal folgendes hypothetisches Problem:

Person A bezieht seit 8/2012 Hartz4. Da Person A gewohnt war, sich nicht mit der GEZ auseinandersetzen zu müssen, hat sie sich Anfang 2013 auch erstmal keine Gedanken darum gemacht.
Der Brief vom "Beitragsservice" kam irgendwann im zweiten Quartal 2013 (Person A war so schlau und hat die Briefe nicht aufgehoben).
Da Person A ganz andere Sorgen hat und sich sowieso vorgenommen hat, nicht zu zahlen, hat sie diesen Brief ignoriert. Der nächste Brief mit einer Zahlungsaufforderung kam und Person A hat sich einen Antrag auf Befreiung aus dem Internet ausgedruckt und zusammen mit dem Zettel, der den Hartz4-Bescheiden beiliegt, an den Beitragsservice gesendet (am 11.8.)

Dieser Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt (am 3.9.), da die "Unterlage einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum aufweist". Person A hatte nur diesen einen Bescheid zu Hause, dieser war bis Ende August gültig, das nächste Bewilligungsschreiben kam bei Person A erst Anfang September an. Person A wollte sich rückwirkend befreien lassen - eben bis Ende August.
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht das übliche blabla, Widerspruch innerhalb eines Monats, Klage ist möglich, etc.
Ganz unten auf der Seite steht:
Auch wenn Sie Widerspruch oder Klage gegen den Bescheid einlegen, sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen.
Das Beitragskonto weist einschliesslich 09.2013 einen offenen Betrag von 107,88€ auf. Bitte überweisen Sie....blabla.

Welche hypothetischen Schritte könnte Person A denn nun unternehmen?
Durch das lesen hier im Forum weiss ich, dass man sich rückwirkend nur 2 Monate befreien lassen kann. Person A wusste davon überhaupt nichts, aber Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.
Person A würde nun wieder einen Antrag auf Befreiung mit dem aktuellen Hartz4-Bescheid stellen. Würde es sich lohnen, sich um die Befreiung des kompletten Zeitraums Januar-September zu streiten oder macht der Beitragsservice da komplett dicht?
Ein Widerspruchsschreiben sollte man ja schon allein deshalb schicken, um das ganze etwas hinauszuzögern...wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung nichts davon steht, könnte ein Widerspruchsschreiben auch ohne Angabe von Gründen verfasst werden, richtig?

Rein hypothetisch gesehen ist Person A keineswegs gewillt, Beiträge zu zahlen. Zum einen, weil weder Fernseher, noch Radio existiert, zum anderen, weil Person A überhaupt keine Medien dieser Art konsumiert. Darüber hinaus verabscheut Person A vor allem das Volksverdummende Fernsehen (schon seit Jahren).
Nicht zu vergessen hat Person A momentan keine 18 Euro im Monat für so einen Schwachsinn übrig.

Person A macht sich jetzt Gedanken um die 107 Euro, von denen sie sich ja wahrscheinlich nicht mehr befreien lassen kann.
Was wäre denn eure Lösung für dieses hypothetische Problem?

Vielen Dank schonmal fürs lesen und über Antworten würde ich mich freuen.

Lieben Gruß, Amnesia


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t

themob

Herzlich Willkomen

Hier ist ein Thread mit dem Thema. Wie der Threadersteller am 24.9 berichtete, wurde Person A dann doch rückwirkend zum 1.1.2013 befreit.
ALG II Bescheinigung zu spät eingereicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6390.0.html

Viel Glück und viel Spass beim mitmachen gegen den Unsinn  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2015, 01:21 von Bürger«

A
  • Beiträge: 5
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Den Beitrag hatte ich schon entdeckt. Der Fall ist ja doch etwas anders (wegen der Gehörlosigkeit und der Befreiung bis 2016), aber Mut macht es dennoch.

Dann würde meine Person A wohl einfach mal alle Hartz4-Bescheide mit Antrag auf Befreiung abschicken.
Werde weiter berichten ;)


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themob

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Den Beitrag hatte ich schon entdeckt. Der Fall ist ja doch etwas anders (wegen der Gehörlosigkeit und der Befreiung bis 2016), aber Mut macht es dennoch.

Dann würde meine Person A wohl einfach mal alle Hartz4-Bescheide mit Antrag auf Befreiung abschicken.
Werde weiter berichten ;)

Beachte diese Antwort
ALG II Bescheinigung zu spät eingereicht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6390.msg48658.html#msg48658

In Verbindung mit "alle" Hartz IV Bescheide die Person A hinschicken könnte.

Unter Berufung und Hinweis auf dieses Urteil und entsprechende Passagen daraus. Person A sollte sich das Urteil durchlesen.


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A
  • Beiträge: 5
Oh vielen Dank, das Urteil habe ich wirklich glatt überlesen.
Unglaublich dieses Juristendeutsch ;)
Aber sehr hilfreich, danke!


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A
  • Beiträge: 5
So, jetzt melde ich mich mal wieder zu Wort.

Person A hat am 26.9. Widerspruch gegen den Schrieb vom 3.9. eingelegt, u.a. mit Verweis auf das
Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19.2.2013, Aktenzeichen 27 K 1684/12. (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2013/27_K_1684_12urteil20130219.html

Nun bekam Person A vor ein paar Tagen zwei Schreiben am selben Tag:
Bescheid Seite 1
Bescheid Seite 2
Bescheid Seite 3
Bescheid Seite 4
Zweites Schreiben
(zweite Seite enthält nur "Mit freundlichen Grüßen, blabla")


Was macht Person A nun? Gegen den Bescheid möchte Person A nicht unbedingt Widerspruch einlegen, Person A ist ja erstmal bis 2/2014 befreit, damit kann man leben.
In dem Bescheid steht ja aber "Mit diesem Bescheid haben wir gleichzeitig auch über ihren Antrag vom 24.9.2013 entschieden"
Das zweite Schreiben enthält als Betreff aber nur das Wort "Rundfunkbeitrag". Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist in dem zweiten Schreiben ebenfalls nicht angegeben.

Person A überlegt, einfach monatlich 5 Cent der geforderten 89,90€ zu überweisen um Folgekosten zu vermeiden. A hat momentan weder Zeit noch Nerven sich in die Materie einzuarbeiten. A hat auch keinen Anwalt in der Familie oder das nötige Geld um Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
Würde Person A nun 5 Cent monatlich zahlen und im neuen Jahr eine Vollzeitbeschäftigung finden...wäre die "Zahlungsbereitschaft" dann für spätere Zahlungsablehnungen relevant? Person A möchte den RB weiterhin nicht bezahlen und abwarten, wie denn die vielen laufenden Gerichtsurteile ausgehen...

Hätte bitte jemand einen rein hypothetischen Rat für Person As Problem?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. September 2015, 01:44 von Bürger«

 
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