Wie gehen A und B da weiter vor. Es kann ja nicht sein zweimal pro Wohnung zahlen zu müssen.
So ist es!
Hätte man sogar doppelt gezahlt, so hätte man sich das rückerstatten lassen können (Bis Ende 2014 geht das!).
Telefonate bringen nichts, weil Leute in Call Center keine Anhnung haben.
Brief und Schilderung des Sachverhalts dürfte genügen!
Die Befreiung ist unwichtig!
Wichtig ist, dass jemand bereits für die Wohnung bezahlt!
Sinngemäß müsste folgendes stehen: es wurde festgestellt, dass zwei Beitragsnummern zu einer Wohnung xxx xxx existieren.
Man habe sich gemeinsam darauf verständigt, dass A weiterhin die Beiträge für die gemeinsame Wohnung zahlt. Eine Befreiung auf Antrag kommt für B nicht in Frage / macht keinen Sinn mehr, weil die Wohnung bereits zahlt. Daher wird beantragt die Beitragsnummer XXX (von B) nachträglich zum 1.1.13 abzumelden und seine Daten zu löschen!
Wenn sie sich weigern, da würde ich zum Anwalt gehen. Denn hier verstoßen sie sogar gegen ihr eigenes verfassungswidriges Gesetz