Bitte nicht gleich die Ratsuchenden verschrecken. Wir sind quasi mit dem Forum hier groß geworden. Da kommt jetzt aber jemand, der von all dem hier noch nichts mitbekommen hat.
Du solltest Dir aber auf jeden Fall mal ein paar Tage Zeit nehmen und hier sorgsam alles durchlesen, was vor allem im oberen Bereich angepinnt ist.
Außerdem gibt es hier einige Beispiele im Forum, wie man einen Widerspruch formuliert.
Wichtig, ist, dass Du die Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides einhältst. Ansonsten ist das Dingen in der Welt!
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"