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Autor Thema: Beitragservice Anschreiben 2 Wohnung  (Gelesen 2440 mal)

d
  • Beiträge: 6
Beitragservice Anschreiben 2 Wohnung
Autor: 04. Dezember 2013, 21:37
Hallo an die Gemeinde!!

Auch ich habe eine wichtige Frage an die Insider unter Euch, da mich der Beitragservice nicht in Ruhe lässt. 
Und langsam stellen sich mir die Nackenhaare!

Person A bekommt schon zum x-ten Mal Post vom Beitragservise (BS)!
Person A soll sich anmelden, ist noch nicht bis jetzt erfasst worden.
Daten hat sich der BS vom Einwohner Meldeamt ergaunert.
Person A wohnt seit 2012 aber nicht mehr unter der Adresse, ist in der neuen Wohnung angemeldet, dort bezahlt bereits offiziell  Person B die Gebühren an den BS! Die neue Adresse ist also sauber erfasst und bezahlt auch schön!
Die Ummeldung auf die neue Adresse wurde von Person A aber erst Mitte 2013 durchgeführt, also waren die Daten noch nicht korrekt übermittelt. Ergo hat der BS noch die alte Anschrift von Person A erhalten (von der alten Wohnung)!
Soll Person A das Formblatt ausfüllen (Angaben der neue Adresse und Daten (Beitragsnummer) von Person B) und an den BS zurücksenden, damit Ruhe einkehrt!?
Oder - werden die Daten der Einwohnermeldeämter irgendwann abgedatet und somit lieber nix an den BS senden!?
Und noch eine Frage, muss für eine leerstehende Wohnung auch an den BS gezahlt werden?
Auch wenn Person A dort nicht mehr wohnt die Wohnung leer steht (wegen Verkauf kann aber noch dauern) aber Person A gehört?

Was raten die Experten??

Vorab schon mal besten DANK !!

Gruß
dagegen2013


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xrw

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Re: Beitragservice Anschreiben 2 Wohnung
#1: 05. Dezember 2013, 00:40
Und noch eine Frage, muss für eine leerstehende Wohnung auch an den BS gezahlt werden?

Nein, aber wenn wer dort gemeldet ist, muss er das Nichtwohnen im Zweifelsfall auch beweisen. Außerdem ist anzunehmen, dass sie von "bewohnen" seltsame Vorstellungen haben, wenn sie wo Geld riechen.

Ansonsten ist halt die Frage, wie man ihnen mehr Arbeit macht, ob durch offensive Diskussion der leerstehenden Wohnung oder dadurch, dass man sie erst selber nachforschen lässt. Die Ummeldung kriegen sie sicher mit und einen eventuellen Nachsendeauftrag bei der Post auch. Wenn sie selber merken, dass es bloß um ein paar Monate geht, werden sie sich vielleicht gleich dickere Fische suchen, solang sie nichts in der Hand haben.


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Re: Beitragservice Anschreiben 2 Wohnung
#2: 10. Dezember 2013, 21:00

...in der leer stehenden Wohnung ist Person A (also niemand) mehr gemeldet. Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt wurde bereits Mitte 2013 beantragt und bestätigt.

Ein Nachsendeauftrag wurde auch nicht gestellt, da hin und wieder der Briefkasten (vom Müll) geleert wird und wichtige Post sowieso an eine ganz andere Adresse gesendet wird (Person A hat schon lange zwei Adressen wo die wichtigen Schreiben eingehen).
Und der Restliche Post Müll (an der alten Adresse, also unwichtige Schreiben) auch gleich im Müll landet!

Also, - da Person A nun offiziell umgemeldet ist, kann die Post die immer noch an die alte Adresse gesendet wird auch getrost ignoriert werden, - oder?
Oder - täusche ich mich da, falls was wichtiges kommt (z.B. vom Beitragservice, Rundfunkanstalt) und Person A nicht auf das Schreiben reagiert!?

Ich meine jetzt, - falls Briefe eingehen auf die Person A innerhalb einer bestimmten Frist reagieren müsste!?

Was - dann? Ordentlich umgemeldet ist ja Person A und wenn die noch alte Adressen haben kann das Person A Schnuppe sein - oder?

MfG
dagegen2013



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