Herr Kühn befindet sich in einer Scheinwelt, in der anscheinend der real existierende Irrsinn tobt. Selten so eine Verdrehung von Fakten zu Gunsten des ÖRR Medien-Molochs gehört.
Zitat 1: "Kühn verwies auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie. „Bürger sind nur demokratiefähig, wenn sie umfassend informiert sind.“ Die Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag sei notwendig, um die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Sender sicherzustellen. Rund 6,5 Milliarden Euro kommen so zusammen."
Hier müsste es doch wohl heissen: "Die Bürger sind nur demokratiefähig, wenn man ihnen endlich erlaubt sich frei und umfassend aus für sie zugänglichen und erschwinglichen Quellen zu informieren."
(Man bedenke, wieviel gute Bücher und Zeitschriften das Volk der Dichter und Denker alleine für den Betrag von 6,5 Milliarden Euro erhalten könnte! Dass dem nicht so ist beruht auf der Tatsache, dass man den Bürgern die finanziellen Mittel zu entziehen versucht die sie benötigen um sich nach eigenem Gusto informieren zu können.)
Somit ist das neueste Bürger-Ausbeutungsgesetz, durch die ÖRR-Lobby zusammen mit willfährigen Politikern und basierend auf einem reinen Gefälligkeits-Gutachten ein zusammengeschustertes Machwerk und ein eklatanter Verstoß gegen die grundgesetzlichen Rechte der Bürger.
Zitat 2: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse publizistisch konkurrenzfähig bleiben, sagte dagegen Kühn. „Man darf ihn nicht vom Online-Bereich ausschließen.“
Herr Kühn, der ÖRR hatte ursprünglich einen klar definierten Auftrag, den die ÖRR Intendanten mit den Jahren selber ad absurdum geführt haben. Da die ÖRR augenscheinlich nicht in der Lage sind ihrem Auftrag innerhalb der Medien Hörfunk und TV nachzukommen, sollten sie sich erst gar nicht im Online-Bereich breitzumachen versuchen. Der ehemalige Auftrag lautete ein klein wenig anders - und von "Konkurrenzfähigkeit" steht auch weder etwas im Grundgesetz, noch in den vielen BVG-Urteilen die ich mittlerweilen gelesen habe. Herr Professor Dr. Jürgen Kühling hat mit seiner Feststellung durchaus Recht, wenn er sagt dass in den vergangenen Jahrzehnten „Rechtsprechungsgebäude“ entstanden ist, dem mittlerweile jedoch das Fundament abhandengekommen sei.
Nun kommen wir jedoch zum Fundament des Ganzen:
Zitat 3: "Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht müsse nicht nur ein Marktversagen im Rundfunk-Bereich, sondern auch ein Staatsversagen im Blick haben, so Kühling. Derzeit verhandelt das Gericht über eine Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg bemängeln, dass im Fernseh- und Verwaltungsrat des Senders zu viele Vertreter des Staates sitzen. „Ich halte diese Besetzung der Aufsichtsgremien für verfassungswidrig und hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht das ebenso sieht.“
Nun, wenn dem so ist, dann dürfte der Bürgerknebelungs- und Gleichschaltungs-Umstand, der sich seit dem 01. Januar 2013 in Kraft befindliche doch vollkommen gesetzwidrige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) aus dem Jahre 2010 doch ebenfalls aus den oben genannten Gründen verfassungswidrig sein, nicht wahr? Denn wie kann aus der Besetzung im Fernseh- und Verwaltungsrat des Senders ZDF, sowie der Besetzung von Rundfunk-Kremien bis hin zur LRA durch Politiker kein Interessenskonflikt zwischen der Tätigkeit dort, dem politischen Mandat selbst, sowie der Finanzierung des ÖRR als solchem entstehen?
Ich zitiere aus einem Artikel bei Wikipedia:
"Am 9. Juni 2010 beschloss die Rundfunkkommission der Länder unter Vorsitz des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) den von Paul Kirchhof vorgeschlagenen, geräteunabhängig für Wohnungen und Betriebsstätten anfallenden Rundfunkbeitrag. Die von Kirchhof und den gesetzgebenden Ländern behauptete Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz wird von verschiedenen Kritikern in Frage gestellt.[7] Beim bayrischen sowie dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof sind jeweils Klagen gegen den der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zugrunde liegenden Staatsvertrag der Bundesländer eingegangen."
Nachzulesen übrigens hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_RundfunkNoch etwas in eigener Sache zum Schluss: Am Donnerstag letzter Woche erhielt ich einen "Gebühren/Beitragsbescheid" (man ist sich anscheinend dort selbst nicht ganz sicher um was es sich denn nun eigentlich handelt) des SWF für einen Rundfunkbeitrag einer Wohnung. Für den Zeitraum von Januar bis März 2013 stellt man mir einen "Beitrag" (Schutzgeld wäre da wohl treffender) in Höhe von Euro 61,94.- in Rechnung. Dieser Unrechtsbetrag gliedert sich in den Betrag von Euro 53,94.- (als Rundfunkbeitrag), sowie zusätzlich Euro 8,00.- (Säumniszuschlag).
Nachdem die Bundestagwahlen endlich vorbei sind und man eine gewisse Alibi-Zeit abgewartet hat, ergiessen sich nun die Wohltaten der Sender ungehindert in die Wohnungen von Bürgern. Sei's drum - ich gehe den Rechtsweg und schliesse mich dem Kampf gegen die Bevormundung und gegen die Unterdrückung durch Lobby-Verbände und den ihnen willfährigen Politikern an. Und am nächsten Bürgeraufstand (oder sogar einem Bürgerkrieg wenn es sein muss) gegen dieses Unrechtssystem werde ich auch teilnehmen.
Es reicht!
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)