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Autor Thema: Definition Beitrag  (Gelesen 5333 mal)

R
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Definition Beitrag
Autor: 04. Januar 2014, 01:36
Da ich mich mit dem Thema noch nicht so auseinandergesetzt habe, ich habe seit vielen Jahren kein Fernsehen, tue ich dies jetzt gezwungenermaßen, weil ich ein weiteres nettes Formular vom "Beitragsservice Köln" erhalten habe. Ich hatte wohl vor einigen Wochen eines bekommen und dies auf Seite gelegt. Unverschämterweise soll ich eine Antwort zurück schicken, für die ich selber auch noch das Porto tragen kann. Ich schicke die Antwort, jedoch ohne Briefmarke, sondern mit dem Vermerk: Porto zahlt Empfänger

"Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag":

Ich habe einmal nachgeschaut, wie "Beitrag" eigentlich definiert wird. Und folgendes gefunden:


Bei Beiträgen (z.B. Anschlussbeiträgen) ist die „Möglichkeit der Inanspruchnahme“  (hiermit wird ja wohl argumentiert?!!) einer öffentlichen Einrichtung die Grundlage für eine Beitragserhebung. Beiträge werden in der Regel einmalig erhoben (z.B. Straßen-Erschließungsbeitrag;
Die weitaus meisten öffentlichen Einrichtungen werden von den Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge bereitgestellt. Sofern es sich nicht um im Rahmen von Pflichtaufgaben vorzuhaltende Einrichtungen handelt, ist die Gemeinde bei der Entscheidung über die Schaffung bzw. Erhaltung öffentlicher Einrichtungen frei. So kann sie, wenn es etwa die finanzielle Lage erfordert, die Bibliothek, das Museum, das Theater, den Sportplatz oder das Schwimmbad schließen, nicht aber die Schule oder den Friedhof. Ebenfalls grundsätzlich freigestellt ist die Wahl der Organisationsform. Sofern nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Verpflichtung zur öffentlich-rechtlichen Organisation besteht, kann die Einrichtung auch in einer Rechtsform des Privatrechts betrieben werden. Mögliche Organisationsformen sind daher neben der einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, eines Regie- oder eines Eigenbetriebs auch GmbH, AG etc. Für ihre Stadtwerke oder zumindest ihre Verkehrsbetriebe haben die weitaus meisten Gemeinden inzwischen eine Form des Privatrechts gewählt.

Diese öffentlichen Einrichtungen KANN ich benutzen, wenn ich es will, und DANN dafür bezahlen.


Als „öffentliche Einrichtungen“ werden Einrichtungen bezeichnet, die der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Auch Anstalten, Leistungsvorrichtungen oder wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde zählen zu den öffentlichen Einrichtungen. Beispiele hierfür sind:
•   Altenheime
•   Bibliotheken
•   Friedhöfe
•   Museen
•   Schulen
•   Schwimmbäder
•   Sportplätze
•   Stadthallen
•   Theater
Ein ausschließlich privates Unternehmen kann ebenfalls Träger einer öffentlichen Einrichtung sein, wenn ihm per Vertrag eine Aufgabe der Daseinsfürsorge beziehungsweise –vorsorge übertragen worden ist. Das bekannteste Beispiel hierfür sind private Abfallentsorgungsunternehmen, welche von den jeweiligen Gemeinden mit der Entsorgung des Abfalls betraut werden.
Die Einwohner der betreffenden Gemeinden sind zu der Nutzung der öffentlichen Einrichtungen berechtigt; auch in jenen Fällen, in denen die Einrichtung der Benutzung privatrechtlich erfolgt. Zu beachten ist allerdings, dass den Einwohnern kein Rechtsanspruch auf Schaffung beziehungsweise Aufrechterhaltung der öffentlichen Einrichtungen zusteht. Der Gemeinde bleibt es dementsprechend vorbehalten, öffentliche Einrichtungen zu schließen, wenn die finanzielle Lage einen derartigen Schritt erfordert. Allerdings können nur solche öffentlichen Einrichtungen geschlossen werden, die nicht in den Rahmen der Pflichtaufgaben einer Gemeinde fallen, wie beispielsweise Sportplätze oder Museen. Schulen oder Friedhöfe fallen in diesen Rahmen und müssen daher aufrechterhalten werden.
Ein Mitspracherecht bezüglich der öffentlichen Einrichtungen in ihrer Gemeinde ist den Bürgern dennoch gegeben: Bürgerbegehren bezüglich einer Aufhebung,  wesentlichen Erweiterung beziehungsweise Errichtung einer öffentlichen Einrichtung sind zulässig [OVerwG Rheinland-Pfalz, 07.02.2007, 2 B 10031/07.OVG].
Merkmale einer öffentlichen Einrichtung
Damit eine Einrichtung als „öffentliche Einrichtung“ anerkannt wird, muss sie folgenden Merkmalen entsprechen:
•   die Gemeinde besitzt die Sachherrschaft über die betreffende Einrichtung
•   die Benutzbarkeit einer Sache beziehungsweise Sachgesamtheit ist gegeben
•   diese Sache beziehungsweise Sachgesamtheit wird der Öffentlichkeit, beispielsweise der betreffenden Gemeinde, zur Verfügung gestellt
Benutzungsbedingungen öffentlicher Einrichtungen
Für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen können Gemeinden Benutzungsbedingungen in Form von Benutzungsordnungen oder -satzungen festlegen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Teilweise ergeben sich die Bedingungen für die Benutzung auch aus dem allgemeinen Recht, wie beispielsweise dem Straßenverkehrsrecht.
Grundsätzlich haben auch alle Parteien einer Gemeinde ein Recht auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen für ihre Zwecke, wie beispielsweise Parteitage. Dieses Recht kann ihnen aber verwehrt werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch deren Nutzung Schäden an den öffentlichen Einrichtungen entstehen [VerwG Berlin, 10.11.2006, 2 A 165.06].
Des Weiteren liegt es im Ermessen der jeweiligen Gemeinde, inwieweit sie auch Nichtortsansässigen die Nutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen gestattet.


Nun, wenn mich nicht alles täuscht, werden Beiträge zu diesen Einrichtungen von mir und meinen Mitmenschen ausnahmslos dann gezahlt, wenn sie auch tatsächlich genutzt werden und nicht, weil die MÖGLICHKEIT besteht (durch z.B. Handy oder Internet. Bei mir z.B. wäre dies nur durch Internet möglich, aber erstens schaue ich kein Fernsehen damit (denn dann hätte ich ja die ganzen letzten 25 Jahre schon einen Fernseher besessen) und zweitens bin ich der Meinung, dass die "öffentlich-RECHTLICHEN Sender ja wohl in der Lage sein werden, Ihre Auftritte im Internet so zu gestalten, dass nur wirklich Interessierte sich einloggen und schauen können (also kontrolliert werden kann, wer Fernsehen mit Internet guckt)

Da ich mich über andere Medien informiere, nämlich Zeitungen, Zeitschriften, Bücher etc., bin ich dafür, das JEDER Bürger monatlich eine Zwangsabgabe in Höhe von 15 bis 20 Euro leistet, damit ich und alle daran Interessierten sich pro Monat so viele dieser Medien nehmen können, wie sie möchten, ohne hierfür extra zahlen zu müssen. Die nicht lesen - na ja, das Solidaritätsprinzip eben.

Ich jedenfalls habe nicht die finanziellen Möglichkeiten, eine Gebühr von 18 Euro (wie lange wohl bis zur Preissteigerung?) zu zahlen für etwas, was ich nicht brauche und nicht nutze. Das Wort Solidarität finde ich in diesem Zusammenhang recht zynisch. Ich zahle also als recht finanzarme für diejenigen mit, die genug Geld haben, sich drei Fernseher zu leisten, wo Mami, Papi und Kind jeweils ein anderes Programm schauen können, wenn sie es denn möchten. Jedem das seine. Aber es macht mich stinksauer, dass ich mir sowieso schon nur noch gebrauchte Bücher kaufen kann und von anderen die bereits gelesenen Zeitungen erhalte zum Lesen.

Da weiß man nicht mehr, wie man in absehbarer Zeit, wenn das bißchen Ersparte ganz aufgebraucht ist, die wirklich wichtigen Sachen noch bezahlen soll, und dann so etwas.

Ich werde jedenfalls nichts zahlen. Ich wäre noch bereit, 5 Euro zu zahlen und mir ein schönes gebrauchtes Radio ins Auto zu tun dafür, aber mehr wäre auch nicht drin. Denn die Nutzungsmöglichkeit läge ja wohl weit unter Fernsehen.

Im übrigen: wenn die GEZ nicht genügend Beiträge zusammen bekommt von denjenigen, die ihre Sendungen sehen, oder von irgendwelchen Firmen, die die "Anstalt" zur Werbung nutzen, dann muss sie eben (siehe oben unter öffentliche Einrichtungen) die ihre auch schließen. Oder sind sie wichtiger als Schwimmbad und Sportplatz?


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D
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Re: Definition Beitrag
#1: 04. Januar 2014, 09:54
Oder sind sie wichtiger als Schwimmbad und Sportplatz?
Demokratie ist das allerwichtigste. Alle paar Jahre möglichst viele Kreuze bei den Blockparteien machen - dafür zu sorgen, ist zentrale Aufgabe unserer Staatssender, deswegen sitzen auch die Blockparteien in den Räten und weisen die Richtung. Alles, was von diesem Weg abweicht, ich rechts oder populistisch. Wer sein Kreuz nicht macht oder woanders, ist kein anständiger Bürger, Demokrat, Gutmensch.


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503

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Re: Definition Beitrag
#2: 04. Januar 2014, 11:11
Diese öffentlichen Einrichtungen KANN ich benutzen, wenn ich es will, und DANN dafür bezahlen.

"Angesichts der inzwischen existierenden verschiedenen und zum Teil sehr kleinen, d.h. transportablen und auch woanders deponierbaren Empfangsgeräte ist die sichere Feststellung, dass kein Empfangsgerät beim potentiellen Rundfunkteilnehmer vorhanden ist, zunehmend unmöglich."

Rundfunk funkt überall herum“, sagt Paul Kirchhof. Deshalb müssten auch alle Haushalte zahlen.
Quelle: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html

Wenn ich "alle" lese, klingt es für mich nach "Steuer", besonders wenn noch die Widerlegung der Nutzungsvermutung versagt wird.
Die Verwaltungsgerichte müssen zuerst klären, ob der Staatsvertrag wegen des Fehlens einer speziellen Ausnahmeregelung verfassungswidrig sei.

zweitens bin ich der Meinung, dass die "öffentlich-RECHTLICHEN Sender ja wohl in der Lage sein werden, Ihre Auftritte im Internet so zu gestalten, dass nur wirklich Interessierte sich einloggen
und schauen können (also kontrolliert werden kann, wer Fernsehen mit Internet guckt)

Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. Zudem wäre eine Zugangsbeschränkung in rechtlicher Hinsicht problematisch, weil sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würde (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 24. März 2009 - RO 3 K 8.01829 -, juris) http://openjur.de/u/506450.html

"weil sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würde"  wenn ich das schon lese...
Die finden immer irgendwelche Gegenargumente, die mit der Realität nichts zu tun haben.

Ich wäre noch bereit, 5 Euro zu zahlen und mir ein schönes gebrauchtes Radio ins Auto zu tun dafür, aber mehr wäre auch nicht drin.
Du zeigst damit deine Konsumbereitschaft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2014, 11:26 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

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Re: Definition Beitrag
#3: 04. Januar 2014, 11:18
Hallo liebe Reisende !
Es tut gut  , hier im Forum jeden Tag mindestens einen Neuankömmling entdecken zu können.
Du bist auf dem richtigen Weg und solltest ihn auch konsequent weiter beschreiten , du bist nicht allein damit.
Dein Versuch diesen Brüdern über die Definition des Begriffes Beitrag beizukommen ist sehr lobenswert.
Nur haben sich deren Rechtsverdreher ihre eigene , in ihre realitätsfremde Welt passende Version dazu parat gelegt.
Die lassen sich zudem alle Gesetze nochmal extra auf Gummipapier drucken. Der ÖRR ist nicht umsonst auch Großabnehmer von Gummilösung , er pinselt hart gewordene unpassende Paragraphen damit ein , damit sie wieder dehnbar werden.
---Da hilft nur eins , denen ihr Liebstes vorzuenthalten , unser Geld---
Du antwortest denen bitte auch nicht , schickst auch kein Ausfrage-Zettelchen zurück . Du hast alle Zeit der Welt und kannst diesen frechen Verein cool lächelnd zappeln lassen . Widme deine Zeit besser diesem Forum , da ist sie sehr viel sinnvoller investiert.
---Nur ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung (Beitragsbescheid) ist für dich relevant , alles andere darfst du unter Ulk verbuchen.
Dazu findest du hier im Forum auch noch viele weiter ausholende gute Erläuterungen.



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Re: Definition Beitrag
#4: 04. Januar 2014, 15:07
Zitat von 503

"Zugangssperren stellen schon deshalb kein gleich wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. Zudem wäre eine Zugangsbeschränkung in rechtlicher Hinsicht problematisch, weil sie mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kollidieren würde (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 24. März 2009 - RO 3 K 8.01829 -, juris) http://openjur.de/u/506450.html"


Was ist das denn? Kindergärten und dergleichen haben doch auch einen Grundversorgungsauftrag? Oder sehe ich das falsch? Und irgendwann habe ich mal gehört, wer den NICHT in Anspruch nimmt,bekommt noch Geld dafür statt zu zahlen. (was ja eh erst gemacht wird, wenn ich das Kind auch dahin schicke und dann eine Leistung dafür erhalten). Das heißt in dem Fall dann doch Betreuungsgeld, oder? Oder war das eine Ente, der ich da aufgesessen bin?

Wenn ich auf der o.a. Internetseite lese - BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012, frage ich mich, ob ich einfach nur doof bin oder normal, weil ich nicht die geringste Lust habe, diese unglaubliche Gedankenakrobatik nachzuvollziehen, die da einmal wieder sichtbar wird.

Ich finde es nach wie vor eine Unverschämtheit, sämtlich Handys und Computer von vorneherein so auszurüsten, dass immer damit Radio gehört werden KÖNNTE oder Fernsehen gesehen werden KÖNNTE.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden

Meine Würde wird in dem Moment verletzt, indem man mir nicht mehr die freie Wahl lässt, sondern mich zwingt, für etwas zu zahlen, dass ich nicht nutzen WILL und mich damit zwingt, finanziell zu unterstützen, was ich nicht gut finde (wobei ich schon häufiger zu dem Schluss gekommen bin, dass jeder Bürger dann natürlich entscheiden darf, was mit seinen Steuergeldern passiert)

Der Öffentliche Rundfunk darf sich ja gerne frei entfalten, nur werden hierbei MEINE Rechte verletzt, da ich einen Betrag zahlen muss, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten bzw. erhalten zu wollen und mir, wie bereits geschrieben, wie anderen Menschen hier auch, dieser Betrag für WICHTIGE Dinge fehlt.
Das mit dem Gewissen zum Kriegsdienst könnte man ja entsprechend erweitern. Wenn ich mal woanders bin und dort läuft Fernsehen - was meistens nur bei meiner alten und kranken Mutter der Fall ist, und das auch nur abends - kommt mir das jedenfalls wie ein Sperrfeuer an Informationen und Unsinn vor.

Falls sich jemand wundert, was ich hier so alles schreibe: es ist eine Art Brainstorming, um mir klar zu werden, was ich denen im Falle einer ernsthaften Auseinandersetzung entgegnen kann. Ich werde mir im Forum Hilfe holen, aber auch meine eigenen Gedanken machen, alles später analysieren, ordnen und dann weiter schauen.

Ich habe auch bereits schon sehr gute Beiträge hier gelesen und es tut gut zu wissen, dass ich nicht allein ein "Spinner" bin oder psychisch krank, wie eine ehemalige Freundin einmal meinte wegen der Tatsache, dass ich keinen Fernseher besitze. Die Freundschaft ging jedenfalls zu Ende. Und inzwischen kenne ich einige Menschen ohne Fernsehen oder solche, die kaum noch schauen.


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Definition Beitrag
#5: 05. Januar 2014, 02:19
Hallo Reisende,

du bist weder alleine, noch bist du ein Spinner. Willkommen im Forum!

Es ist sehr gut, dass wir unsere Gedanken austauschen. Dadurch sehen auch andere, dass sie nicht mit ihren Ansichten und Ideen alleine sind und gleichzeitig sorgt jeder von uns mit diesem Austausch, das tatsächliche Bild des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu vervollständigen und ins rechte Licht zu rücken.

Nein, wir sind keine Spinner. Wir sind Leute, die längst aus der Büchse ausgebrochen sind und einen eigenen Sinn für Gerechtigkeit, Solidarität und Demokratie entwickeln durften. Wir sind Leute, die mit dem Rad der Zeit gehen und offen für Neues sind. Wir möchten den Ballast von einst nicht in die Ewigkeit weiter tragen und wehren uns gegen ein System, das sich bereits vor vielen Jahren verselbstständigte und heute ein ganzes Land als Geißel hält.

Wir wehren uns gegen die Umdeutung des Grundgesetzes zugunsten einer unnützen Elite, die ihr bis heute alle Türen offen hält, um sich am eigenen Volk selbst bedienen zu können. Wir wehren uns gegen die selbst verordnete Blindheit der Politik, die längst den Mut verloren hat, dieses System in seine Schranken zu weisen und billigend im Kauf nimmt, dass ein ganzes Volk samt seiner Wirtschaft für die Alimentierung eines extrem fettleibigen Dinosauriers versklavt wird.

Sich zur Wehr setzen bedeutet auch, anderen aus der Büchse zu verhelfen – informieren, sich organisieren, helfen, einfach solidarisch da sein. Wir werden Tag für Tag mehr und bald überschreiten wir die magische Grenze, ab der keinen Halt mehr gibt. Das spüren die Öffentlich-Rechtlichen und versuchen daher den Ball flach zu halten – innerlich ist das System aber nicht nur nervös, sondern es spürt bereits die noch flaue Brise, die sich langsam zu einem Wind entwickelt, um irgendwann zu einem Hurrikan zu werden, der  das System von der Bildfläche wegpusten wird. Hier werden Erinnerungen an die Damalige DDR wach: Keiner glaubte daran und es war dennoch das Volk, das von innen heraus das System zu Fall brachte – sie merkten, wie aus den einzelnen Individuen immer ein größeres und vor allem mächtiges Ganzes wurde. Das geschieht zurzeit und die Entwicklung ist nicht mehr aufzuhalten.

Es ist nur eine Frage der Zeit, aber wir erreichen diese magische Grenze.

René


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Re: Definition Beitrag
#6: 05. Januar 2014, 02:22
Zitat
Wenn ich auf der o.a. Internetseite lese - BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012, frage ich mich, ob ich einfach nur doof bin oder normal, weil ich nicht die geringste Lust habe, diese unglaubliche Gedankenakrobatik nachzuvollziehen, die da einmal wieder sichtbar wird.
-Unglaubliche Gedankenakrobatik- ist eine vortrefflich gelungene Formulierung für das Dilemma , in dem sich hier so mancher befindet.
Diesen Kopfschmerzen auslösenden Denksport kann man auch besser sein lassen , das Ergebnis ist eh fast das gleiche.
Im Nebeldunst um den ÖRR findet nicht mal Justitias Elite einen klaren Durchblick.
In einem Widerspruch punktet wohl auch weniger die Anführung einer mühsam zusammen getragenen Paragraphen-Sammlung , sondern es punkten eher eigene schlüssige Gedankengänge und durchdachte verständliche Formulierungen des persönlichen Rechtsverständnisses.  Für einen Paragraphen haben die blitzschnell einen Keulen-Paragraphen aus ihrer Trickkiste gezaubert. Bei deinen eigenen Argumenten müssen die Herrschaften erst mal grübeln , welche Keule dagegen was ausrichten könnte.
Ein Normalo in Selbstverteidigung ist so noch unbequemer zu handhaben als ein in Paragraphen gewandter Verteidiger/Ankläger.
Der Widerspruch ist bei Ablehnung auch die Vorlage für die Klage. Je weniger Paragraphen drin sind , desto weniger direkte Angriffspunkte für den Gegner. Die eigenen Argumente aus dem Widerspruch kann man zur Verhandlung auch noch mal weiter ausbauen , vertiefen und noch besser begründen.
Mit sturen Paragraphen funktioniert das weniger gut , wenn überhaupt. Auf deine Argumentation kann sich kein Richter/Verteidiger des Gegners perfekt genug vorbereiten , auf irgendwelche wahrscheinlich ins Feld geführte Paragraphen schon.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 00:33 von Bürger«
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