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Autor Thema: Beschwerden beim BVerfG  (Gelesen 3399 mal)

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  • Beiträge: 2.177
Beschwerden beim BVerfG
Autor: 15. November 2013, 22:57
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr-fff_aid_1082787.html

Zitat
Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits gut 50 Beschwerden über die Neuregelung der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingegangen, etwa die Hälfte wurde zur Entscheidung angenommen.

Eine Sachentscheidung über die Frage, ob der Nachfolger der GEZ-Gebühr verfassungsgemäß ist, haben die Karlsruher Richter aber noch in keinem Fall getroffen. Weil die Beschwerden „komplexe Rechtsfragen aufwerfen“, seien Prognosen über Entscheidungstermine „derzeit nicht möglich“, sagte der Sprecher des Gerichts, Bernd Odörfer, auf Anfrage.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2013, 23:08 von Uwe«

  • Beiträge: 3.239
Re: Beschwerden beim BVerfG
#1: 15. November 2013, 23:51
Da haut sich dieser Karnevalsverein unrechtmäßig dieTaschen voll, aber dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag für nichtig erklären werden, glaubt Steuerrechtler Koblenzer nicht, das wäre „ein schier unvorstellbares Szenario“. Welcher Betrüger darf noch den Leuten ungestraft das Geld aus der Tasche ziehen? Nur damit dieser Sauhaufen nicht Pleite geht und weitermachen kann wie bisher, kommt er ungeschoren davon? Unglaublich, wie unser Recht mit Füßen getreten wird, wenn es so kommt wie ich befürchte.


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Re: Beschwerden beim BVerfG
#2: 16. November 2013, 00:39
Das "schier unvorstellbare Szenario" relativiert sich aber, wenn man weiter liest... ;)

Zitat
[...] Wahrscheinlicher sei, dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für
- unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine
- Weitergeltungsanordnung treffe.
In bisherigen Fällen sei dem Gesetzgeber dabei stets nur eine
- knappe Frist eingeräumt worden, um eine
- neue rechtliche Grundlage zu schaffen.

Die bei einer solchen Pro-Futuro-Entscheidung nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme bei entsprechender Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe, warnt Thomas Koblenzer.

Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht.

Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen, mahnt Koblenzer.



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j

jetzt_reicht_es

Re: Beschwerden beim BVerfG
#3: 17. November 2013, 02:16
Koblenzers Begründung: „Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“

Ich glaube, dass dieser Anwalt noch nicht das Prinzip verstanden hat:
die äquivalente Gegenleistung von ARD/ZDF ist die Möglichkeit innnerhalb der Wohnung jederzeit das ÖR Program konsumieren zu dürfen / können. Da man auch in beinahe 100% der Wohnungen in Deutschland RF emfpangen könnte darf der Gesetzgeber auch pauschalisieren und damit ist das Gleichheitsgebot nicht verletzt! Das ist echt die höchste Kunst der literarischen Formulierung!

Mit dem gleichen Argument bekommt die Mafia seit Jahren ihr Geld: die äquivalente Gegenleistung ist, dass man bis zur Zahlung des nächsten Schutzgeldes am Leben bleiben darf und jederzeit atmen kann! Innerhalb seiner Wohnung!
Na? sieht man schon wie ähnlich die Abzocke der ÖRR in Deutschland der Abzocke der Mafia in Italien entspricht?



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