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Autor Thema: GEZ behauptet das sie Post nicht bekommen hat!  (Gelesen 8560 mal)

u
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GEZ behauptet das sie Post nicht bekommen hat!
Autor: 12. November 2013, 20:55
Person A findet das echt unterirdisch...
Person A hat seinen Befreiungsantrag (welchen A von der arge bekommen hat) immer zugeschickt. Dann hat es geheißen, ihnen fehlt der noch, es reicht die Kopie vom Antrag das A Hartz 4 bekommt. Dies hat A dann auch weggeschickt. Nun wohnt A seit 1.11.12 in einer wg, ein anderes Mitglied bezahlt bereits GEZ. Person A hat die Sache schon einen Anwalt übergeben und dachte das wäre bereits vom Tisch. NEIN! Heute kam der nächste Brief: Forderung der GEZ 270 Euro rund. Wozu? Person A hat alles zur GEZ geschickt was diese wollten. Und nur weil die jetzt behaupten was nicht bekommen zu haben soll Person A dafür bezahlen?
geht das so einfach????


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2013, 21:47 von Uwe«

j

jetzt_reicht_es

Verstehe ich nicht!
In der WG zahlt doch jemand; das habe ich so verstanden!
Allein die Beitragsnummer von ihm reicht um ab 01.01.13 nicht zahlen zu müssen. Befreiung ist natürlich optimaler aber braucht man in diesem Fall gar nicht.
Die zwei Monate Nov / Dez 12 müsste man mE. nach bezahlen.

Viel Spaß


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u
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aber person a hat denen ja alles geschickt. das person a umziehe etc. vorher die befreiungsanträge etc....
nov bis dez zahlte ja auch person b. wenn einer zahlt reicht das normalerweise doch, oder? die können doch auch von ner 4er wg nicht 4x kassieren...


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j

jetzt_reicht_es

wenn einer zahlt reicht das normalerweise doch, oder? die können doch auch von ner 4er wg nicht 4x kassieren...
Bis Ende 2012 schon!
Kommt darauf an ob alle Geräte einer Person gehört haben oder nicht!
Kenne genug "dumme" WGs, die mehrfach gezahlt haben.
Diesenm Verbrechern zahlt man am Besten nichts!


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u
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wie soll das nun weiterlaufen? den geforderten betrag bezahlen oder nicht? läuft ja schon übern anwalt.
aber was die fordern ist ja utopisch, -270euro... für nix!!!
als ich in die wg zog im nov hat ja schon jemand gez gezahlt.
die können doch nicht sagen wir haben nix bekommen und aufschlag rechnen nur weil die zu, sorry doof, sind ihre post zu öffnen!!!


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xrw

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wie soll das nun weiterlaufen? den geforderten betrag bezahlen oder nicht? läuft ja schon übern anwalt.

Dann sollte der das am besten wissen. Im Prinzip ist es halt eine Beweisfrage, bei der du schlechte Karten hast, wenn du keinen Rückschein oder so hast. Es ist aber allgemein bekannt, dass bei der GEZ viel Post spurlos verschwindet, deshalb kann eine bloße Aussage oder jedenfalls eine eidesstattliche Versicherung glaubhaft dafür sein, dass das Verschulden beim Beitragsservice liegt.


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k
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  • Wir sind das Volk
Das war und ist schon immer die Masche des Beitragsservice,dass es in dem Laden keine Ordnung gab.Alle Bescheide und Befreiungen kommen eine Zeit lang an und plötzlich fehlt eine.
Wir machen das jetzt immer so,dass wir diese Befreiungen mit normaler Post versenden und schreiben dem Verein eine Mail,dass die Befreiung versand worden ist,ein Zeuge dabei war und ein Foto gemacht wurde,vorher noch eine Kopie und bitten um Eingangsbestätigung.Gestern habe ich die Bestätigung bekommen,auf welcher die Rückstände zwar aufgeführt sind,die aber niemanden interessieren,weil a)die Vollstreckungsbehörde der Stadtkasse die Sache eingestellt hat und b)das neue Inkassobüro Creditreform ebenfalls.
Man muss sich nur zur Wehr setzen und den Herrschaften plausible Erklärungen geben,einfach ignorieren ist aber der falsche Weg.
Wir haben allen mitgeteilt,dass die Befreiungen unter Zeugen,sogar wenn gewünscht unter einer eidesstattlichen Versicherung,verschickt wurden und dann auf einmal 2011 oder 2012 mal eine Befreiung nicht angekommen sein soll,ein Schelm......


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koppi1947

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wenn einer zahlt reicht das normalerweise doch, oder? die können doch auch von ner 4er wg nicht 4x kassieren...
Bis Ende 2012 schon!
Kommt darauf an ob alle Geräte einer Person gehört haben oder nicht!
Kenne genug "dumme" WGs, die mehrfach gezahlt haben.
Diesenm Verbrechern zahlt man am Besten nichts!

Ich glaube nicht. Jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen, der Geräte in der Wohnung hatte, musste zahlen. Jetzt genügt, wenn einer zahlt, auch wenn keiner Geräte hat. Das ist ja die angeblich große Vereinfachung die Vorteile für viele bringt. Nur, auch diejenigen, die nicht konsumieren, zahlen für jene, die sogar viel konsumieren, denn alle zahlen: das wird Gerechtigkeit genannt.


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Ich würde nicht zahlen und den Anwalt die Sache klären lassen.

Ich weiß nicht genau, wie das bei der GEZ ist (scheinen ja noch Forderungen von vor der Reform zu sein), aber ist nicht eigentlich immer der Forderungssteller in der Beweispflicht oder ist das bei der GEZ anders, da es eine Art Inkasso-Unternehmen ist?

War es aber nicht auch so, dass Forderungen die noch von vor der Reform stammen nicht mehr eingefordert werden sollten?


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Ich weiß nicht genau, wie das bei der GEZ ist (scheinen ja noch Forderungen von vor der Reform zu sein), aber ist nicht eigentlich immer der Forderungssteller in der Beweispflicht oder ist das bei der GEZ anders, da es eine Art Inkasso-Unternehmen ist?

Sofern ein Gerätebesitz nicht bestritten wird, beruht die Forderung an sich ja direkt auf einem Gesetz. Bei Vergünstigungen ist der Forderungssteller ohnehin der, der sie haben will. Wenn du als Student ein Zeitschriftenabo billiger haben willst, ist es auch dein Problem, das nachzuweisen (bloß klappt das da in der Regel unkompliziert).

Abgesehn davon ist aber im RBStV und den Satzungen explizit geregelt, dass der Bürger immer der Depp ist. Insbesondere auch: "Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang der Nachweise" (§ 6 Abs. 5 der Satzungen).

War es aber nicht auch so, dass Forderungen die noch von vor der Reform stammen nicht mehr eingefordert werden sollten?

Es sollten keine neuen Forderungen mehr für die Zeit vor 2013 gestellt werden, soweit keine eindeutigen Beweise für eine Gebührenpflicht existieren, aber bestehende Forderungen werden natürlich soweit möglich eingetrieben.


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Ich weiß nicht genau, wie das bei der GEZ ist (scheinen ja noch Forderungen von vor der Reform zu sein), aber ist nicht eigentlich immer der Forderungssteller in der Beweispflicht oder ist das bei der GEZ anders, da es eine Art Inkasso-Unternehmen ist?

Sofern ein Gerätebesitz nicht bestritten wird, beruht die Forderung an sich ja direkt auf einem Gesetz. Bei Vergünstigungen ist der Forderungssteller ohnehin der, der sie haben will. Wenn du als Student ein Zeitschriftenabo billiger haben willst, ist es auch dein Problem, das nachzuweisen (bloß klappt das da in der Regel unkompliziert).

Abgesehn davon ist aber im RBStV und den Satzungen explizit geregelt, dass der Bürger immer der Depp ist. Insbesondere auch: "Den Beitragsschuldner trifft die Beweislast für den Zugang der Nachweise" (§ 6 Abs. 5 der Satzungen).

War es aber nicht auch so, dass Forderungen die noch von vor der Reform stammen nicht mehr eingefordert werden sollten?

Es sollten keine neuen Forderungen mehr für die Zeit vor 2013 gestellt werden, soweit keine eindeutigen Beweise für eine Gebührenpflicht existieren, aber bestehende Forderungen werden natürlich soweit möglich eingetrieben.

Danke für die Aufklärung. Haben sie sich ja wirklich schön zurecht gelegt.


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