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Autor Thema: Schwerbehinderung mit RF Eintrag - Tante Erna soll nun Gebühren bezahlen  (Gelesen 2861 mal)

T

Tante Erna

Hallo,

folgender hypothetischer Fall - da es hier ja keine Rechtsberatung gibt. ;)

Tante Erna lebt als Single alleine in einer Mietwohnung. Sie erhält aufgrund eines Arbeitsunfalls eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft in Höhe von 800 Euro. Über sonstige Einnahmen verfügt Tante Erna nicht. Mit den 800 Euro begleicht Tante Erna ihren kompletten Lebensunterhalt inklusive KV, Miete, etc. Ein weiteres Einkommen hat Tante Erna nicht. Da die 800 Euro nicht ausreichen, muss sie regelmässig ihr Erspartes anzapfen. Tante Erna erhält kein Arbeitslosengeld mehr und konnte bisher auch nicht vermittelt werden / hat keine Arbeit gefunden.

Als Folge des Arbeitsunfalls wurde eine Schwerbehinderung in Höhe von 80% festgestellt. Diese ist im Schwerbehindertenausweis dokumentiert. Zusätzlich der Eintrag G und RF. RF steht für Rundfunkbefreiung.

Bisher war Tante Erna von der Rundfunkgebühr befreit. Nun bekam sie einen Brief, dass sie 6.99 Euro pro Monat zahlen soll. Das Geld hat sie nicht übrig. Und sie versteht auch nicht warum sie etwas bezahlen soll, dass sie nicht bestellt hat und mit dem sie nicht einverstanden ist. Da könnte ja plötzlich jeder kommen und von ihr Geld verlangen.

Also hat Tante Erna einen E-Mail an die Rundfunkanstalt geschrieben (die hat dafür extra eine Seite eingerichtet) und ihr Problem geschildert. Bisher kam natürlich keine Antwort von der Rundfunkanstalt.

Wie sollte sich Tante Erna weiter verhalten? Sie war bisher RF-befreit. Ihre Wohnung wurde auf Basis von Meldedaten der Gemeinde identifiziert (auch so ein Unding) und sie wurde per Brief angeschrieben Angaben zu machen.

Sollte sie diese Angaben machen, oder sollte sie den Brief erst mal ignorieren? Und was wird als nächstes von der Runtzfuntzanstalt folgen.

Grüße
Die Tante von Tante Erna


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T

Tante Erna

Hallo,

viel Interesse am Fall Tante Erna scheint hier ja nicht zu bestehen.

3 konkrete Fragen:
Was ist die rechtliche Begründung dafür, warum bisher befreite Personen mit RF Eintrag im Schwerbehindertenausweis (80%) nun eine verminderte Beitragsgebühr zahlen müssen?

Gibt es eine Einkommensfreigrenze, oder ist die Gebühr alleinig an einen Status - Empfänger bestimmter Sozialleistungen gekoppelt. Gibt es eine Begründung warum nur die Empfänger bestimmter Sozialleistungen befreit sind?

Gibt es für die Schlechterstellung von Singles, die alleine wohnen, eine rechtliche Begründung?

Grüße
Die Tante von Tante Erna


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Y
  • Beiträge: 62
Hallo - kenne das von meinem Vater. Schwerhörig, na ja taub und darf mit einem himmelschreienden Untertitel nun für 7 € sich "gesegnet" fühlen.

Zu 1): Mein Vater hat 100% Schwerbehinderung - und ihm fehlt ein ganzer Sinnesorgan - und er muss trotzdem zahlen. Erst wenn er auch blind wird, darf er sich befreien lassen.
Eine rechtliche Begründung gibt es nicht dazu: Es soll nur fairer für alle werden, daher muss jeder gleich viel bezahlen. Allerdings ist dies nicht fairer, da es nicht die persönlichen Lebensumstände berücksichtigt. (§ 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag  rechtliche Grundlage dazu).

Zu 2): Tante Erna sollte vielleicht zum Sozialamt, bzw. zum allseitsbekannten Jobcenter/Hartz4-Amt gehen und da Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen. Sie sollte hoffen, dass sie 1€ dazubekommt, denn dann kann sie auch eine Befreiung der Rundfunkgebühren beantragen, weil sie so eine Leistung erhält. Wenn nicht, hat sie Pech gehabt. Begründungen gibt es nicht - nur Gesetze, wie o.a. §4. Es wird eben bestraft, wenn einer 1€ mehr verdient als nötig, dann muss man eben 18€ mehr abgeben. Ist so - ist halt nicht gerecht.

Zu 3): Natürlich verstößt das gegen das Gleichheitsgebot, dass gleiches gleich behandelt werden muss. Natürlich werden Singles ungleich behandelt gegenüber Familien mit 5 Fernsehern und 5 Köpfen - aber nun ja... sonst beschweren sich die anderen, dass man familienfeindlich ist - und irgendwie ist das dem Gesetzgeber eh egal. Ich finde es z.B. sehr unfair, dass ich als arbeitende Person, die bis zu 10 Stunden von zu Hause weg ist werktags auch noch für Menschen Fernsehgebühren bezahlen muss, die 10 Stunden zu Hause täglich vor der Glotze sitzen und die nichts bezahlen. Außerdem finde ich es unfair, dass mein Arbeitgeber für mich GEZ zahlt und ich nochmal selbst bezahlen muss.... aber fragt mich jemand? Nein.

Ich würde einfach zum Hartz 4 Amt mit Tante Erna gehen und irgendwas versuchen - sonst klagen, eben aufgrund der Ungleichheit und Unfairness gegenüber Tante Erna. Das würde ich an Tante Ernas Stelle machen.


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"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

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  • Beiträge: 3.270
Also ich würde die Briefe des Beitragsservice sorgsam archivieren, schauen, wann eine Zwangsanmeldung mit rechtsmittelfähigem Bescheid kommt, und dann erstmal Widerspruch (muss nicht, kann aber mit Begründung sein) einlegen.
Keinen vorauseilenden Gehorsam mit Selbstanzeige, ausser man hat vollstes Vertrauen in die gesetzliche Grundlage des Rundfunkbeitrags ;-)!
Zwischendurch hier im Forum stöbern und sich eine eigene taktische Vorgehensweise erarbeiten.
Ich zahle seit Anfang 2013 nicht mehr, und der Aufwand am Briefe schreiben war bislang minimal. Ich warte auf einen Widerspruchsbescheid, der bis heute nicht gekommen ist. 
Also, zurücklehnen und Tee trinken wäre mein Vorschlag ohne Gewähr.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

T

Tante Erna

Hallo,

Tante Erna bekam heute eine elektronischen Brief von den lieben ÖR. Darin nachfolgender Link: http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/

Also muss Tante Erna wohl Sozialhilfeempfänger werden, oder aber mit dem Sozialamt einen Deal machen.

Schön war das Ende der Mail:
Zitat
Folgender Hinweis für Sie:
E-Mails ohne Angabe der Anschrift, der Beitragsnummer oder des Aktenzeichens werden gelöscht.
Na hoffentlich! Aber ich glaube das nicht. Die werden bestimmt schön IP-Adressen sammeln.

Die Tante von Tante Erna



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