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Autor Thema: Karlsruhe prüft ZDF-Staatsvertrag Politiker, soweit das Auge reicht  (Gelesen 1792 mal)

Uwe

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Karlsruhe prüft ZDF-Staatsvertrag

Politiker, soweit das Auge reicht


Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über den ZDF-Staatsvertrag. In dem verwickelten Verfahren geht es letztlich um die Frage, welchen Einfluss die Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben darf.

Mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/karlsruhe-prueft-zdf-staatsvertrag-politiker-soweit-das-auge-reicht-12617731.html

sowie:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-062.html


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R
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Das Urteil kann richtungsweisend sein.

In Anlehnung an den Feiertag der Engländer, dann aber im umgekehrten Sinne:

Remember remember, the 5th of November.........

Erstaunlich, dass sich ausgerechnet in den Reihen derer, die dem 15. RÄStV zugestimmt haben, derartiger Unmut regt.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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