Das Urteil kann richtungsweisend sein.
In Anlehnung an den Feiertag der Engländer, dann aber im umgekehrten Sinne:
Remember remember, the 5th of November.........
Erstaunlich, dass sich ausgerechnet in den Reihen derer, die dem 15. RÄStV zugestimmt haben, derartiger Unmut regt.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"