Guten Tag,
Person A hat eine Gebührennachforderung im Bereich von 100€-200€ erhalten, obwohl sie seit Oktober 2011 wegen Bafög-Bezugs von der Zahlung befreit ist. Ein direkt nach Erhalt erfolgter Anruf bei der GEZ konnte keine Klärung bringen.
Im Detail:
Von Oktober 2011 bis Februar 2013 bezog Person A Bafög, bis Oktober 2012 wurde sie dann auch korrekterweise von der Zahlung der Gebühren befreit.
Danach schickte sie den Bafög-Bescheid erneut ein. Ihr wurde am Telefon gesagt, dieser wäre aber nie bei der GEZ eingetroffen, was Person A aber sehr stark bezweifelt. Bisher wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass der Bescheid fehlen würde. Person A hat auch keine Schreiben o.ä. erhalten, entgegen der Behauptung des Mitarbeiters am Telefon. Zahlungsaufforderungen hat die Person ebenfalls nie gesehen.
Im November 2012 zog Person A dann aus der Wohnung zurück zu den Eltern, das Mietverhältnis der alten Wohnung bestand aber noch bis Ende Februar 2013. Amtlich umgemeldet hat sie sich jedoch nicht, bis vor einem Monat (inzwischen wieder eine eigene Wohnung).
Das erste Schreiben kam letzte Woche, mit der Zahlungsforderung. Angeblich hatte man aber im Mai ein Schreiben versandt, allerdings an die alte Adresse, versteht sich. (Obwohl der GEZ bekannt war, dass seit März keine eigene Wohnung mehr angemietet war, das wurde am Telefon bestätigt) Erhalten hat Person A betreffendes Schreiben daher nie. Da anfangs auch eine Telefonnummer hinterlegt wurde, ist fraglich, warum man mich nicht versuchte auf diesem Wege Kontakt herzustellen.
Folgende Fragen stellen sich:
Ist Person A tatsächlich selbst in der Nachweispflicht, das Bafögschreiben abgeschickt zu haben, obwohl sie sich absolut sicher ist, es abgeschickt zu haben? Falls es tatsächlich nie bei der GEZ eingegangen sein sollte: Warum wurde nicht viel früher darauf hingewiesen?
Wie verhält es sich für die Zeit von März bis September diesen Jahres, in der Person A keine eigene Wohnung hatte, sondern bei den Eltern lebte? Dass sie im März verzogen ist, wusste der Mitarbeiter am Telefon anscheinend auch schon. Wenn also kein gemeldeter eigener Wohnsitz /Mietverhältnis besteht, muss dann trotzdem die Gebühr gezahlt werden?
Davon abgesehen ist auch wirklich fragwürdig, was man sich bei Telefonaten alles gefallen lassen muss. (Wirre Anschuldigungen, ständiges Korrigieren des angeblich ausstehenden Betrags, Auflegen mitten im Gespräch, etc.), aber das nur am Rande.
Vielen, vielen Dank für eure Antworten
LG