Nach unten Skip to main content

Autor Thema: GEZ Gebührennachforderung rechtens?  (Gelesen 3087 mal)

S
  • Beiträge: 1
GEZ Gebührennachforderung rechtens?
Autor: 28. Oktober 2013, 14:16
Guten Tag,

Person A hat eine Gebührennachforderung im Bereich von 100€-200€ erhalten, obwohl sie seit Oktober 2011 wegen Bafög-Bezugs von der Zahlung befreit ist. Ein direkt nach Erhalt erfolgter Anruf bei der GEZ konnte keine Klärung bringen.

Im Detail:

Von Oktober 2011 bis Februar 2013 bezog Person A Bafög, bis Oktober 2012 wurde sie dann auch korrekterweise von der Zahlung der Gebühren befreit.
Danach schickte sie den Bafög-Bescheid erneut ein. Ihr wurde am Telefon gesagt, dieser wäre aber nie bei der GEZ eingetroffen, was Person A aber sehr stark bezweifelt. Bisher wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass der Bescheid fehlen würde. Person A hat auch keine Schreiben o.ä. erhalten, entgegen der Behauptung des Mitarbeiters am Telefon. Zahlungsaufforderungen hat die Person ebenfalls nie gesehen.

Im November 2012 zog Person A dann aus der Wohnung zurück zu den Eltern, das Mietverhältnis der alten Wohnung bestand aber noch bis Ende Februar 2013. Amtlich umgemeldet hat sie sich jedoch nicht, bis vor einem Monat (inzwischen wieder eine eigene Wohnung).

Das erste Schreiben kam letzte Woche, mit der Zahlungsforderung. Angeblich hatte man aber im Mai ein Schreiben versandt, allerdings an die alte Adresse, versteht sich. (Obwohl der GEZ bekannt war, dass seit März keine eigene Wohnung mehr angemietet war, das wurde am Telefon bestätigt) Erhalten hat Person A betreffendes Schreiben daher nie. Da anfangs auch eine Telefonnummer hinterlegt wurde, ist fraglich, warum man mich nicht versuchte auf diesem Wege Kontakt herzustellen.

Folgende Fragen stellen sich:
Ist Person A tatsächlich selbst in der Nachweispflicht, das Bafögschreiben abgeschickt zu haben, obwohl sie sich absolut sicher ist, es abgeschickt zu haben? Falls es tatsächlich nie bei der GEZ eingegangen sein sollte: Warum wurde nicht viel früher darauf hingewiesen?
Wie verhält es sich für die Zeit von März bis September diesen Jahres, in der Person A keine eigene Wohnung hatte, sondern bei den Eltern lebte? Dass sie im März verzogen ist, wusste der Mitarbeiter am Telefon anscheinend auch schon. Wenn also kein gemeldeter eigener Wohnsitz /Mietverhältnis besteht, muss dann trotzdem die Gebühr gezahlt werden?

Davon abgesehen ist auch wirklich fragwürdig, was man sich bei Telefonaten alles gefallen lassen muss. (Wirre Anschuldigungen, ständiges Korrigieren des angeblich ausstehenden Betrags, Auflegen mitten im Gespräch, etc.), aber das nur am Rande. :-[

Vielen, vielen Dank für eure Antworten

LG


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Re: GEZ Gebührennachforderung rechtens?
#1: 29. Oktober 2013, 08:00
Ein Frage an die Experten hier, die sich schon länger mit der Materie auseinandersetzen:

War da nicht mal die Rede davon, dass es den sog. "Schwarzsehern" für die Zeit vor 2013 nicht mehr an den Kragen bzw. ans Geld gehen sollte. Das las sich Anfang des Jahres wie eine Generalamnestie.

Weiß da noch jemand was genaueres, was unserem Freund helfen kann. Ich habe leider nur das hier gefunden:

http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html

http://www.spiegel.de/kultur/tv/ard-und-zdf-wollen-schwarzseher-verschonen-a-863936.html

Zitat
...Im kommenden Jahr (2013) wird aus der Rundfunkgebühr der "Rundfunkbeitrag", und die GEZ wird umbenannt. Die Gebühreneintreiber starten defensiv: Sie wollen bei langjährigen Schwarzsehern nicht rückwirkend kassieren ...

Im übrigen letztendlich auch eine gewisse Form der Ungerechtigkeit. Die, die gezahlt haben, sind dann die Doofen, auch wenn es nur die Radio/PC-Gebühr war.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es

Re: GEZ Gebührennachforderung rechtens?
#2: 29. Oktober 2013, 22:46


Im übrigen letztendlich auch eine gewisse Form der Ungerechtigkeit. Die, die gezahlt haben, sind dann die Doofen, auch wenn es nur die Radio/PC-Gebühr war.
1) Die Personen, die nicht gezahlt haben, hatten keine Geräte anzumelden. Dass die GEZ so großzügig war eine Generalamnestie auszusprechen "ehrt" die ÖRR. Aber das ist doch totaler schwachsinn: nachwie vor müsste die GEZ das Schwarzsehen beweisen. Und wenn jemand das nicht tatsächlich selbst zugibt, kann man das wohl kaum beweisen. Also ist es mit der Generalamnestie totaler Schwachsinn!

2) Die Personen, die freiwillig Geräte angemeldet waren, waren in der Tat die Doofen: Wenn man so ein korruptes, selbstregulierendes Medium, die 8 Mrd Eur im Jahr bekommt und immernoch nicht genug hat unterstützt (und das auch noch freiwillig) ist doof eine sehr schmeichelhafte Bezeichnung...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: GEZ Gebührennachforderung rechtens?
#3: 30. Oktober 2013, 06:58
Diesen Ausführungen kann ich nur beipflichten,was haben diese Abzocker denn in der Hand,nichts.
A)gibt es den Nachweis des BAföG,B)den Nachweis das er/sie bei den Eltern gewohnt hat,was 2013 angeht.Man darf nur keine Widerspruchsfristen mit Rechtsbehelf verschlafen,dann hat kein Inkassobüro oder ein Gerichtsvollzieher ohne Gerichtsbeschluss eine Chance etwas einzutreiben.
Auch wenn jetzt alle Altfälle von vor 2013,an die Creditreform übergeben werden.Die ersten Forderungen sind schon raus und teilweise auch schon wieder zu den Akten gelegt.
Was ein Nichterreichen der Befreiungsbescheide anbelangt,ist hinreichend bekannt,auch bei den H IV-Empfängern.Es kommen zwei Jahre lang alle Bescheide an und im Folgejahr kommt einer nicht an,sehr verwunderlich oder?
Warum versucht der Beitragsservice die Altgebühren einzuziehen,weil ihnen die Kohle langsam ausgeht und es gibt immer noch Leute,die sich durch ein Inkassobüro einschüchtern lassen und zahlen.
Legt Euch einen Ordner mit allen Schreiben an ob Eingang oder Ausgang,fotografiert die Briefe die abgesandt werden und lasst Euch das auch noch durch einen Nachbarn bestätigen,dann habt Ihr zwei zusätzliche Nachweise und immer darauf hinweisen den Eingang zu bestätigen.
Der Beitragsservice hatte die Forderung meines Sohnes an die Eintreiber der Stadtkasse übergeben,von dort eingestellt und jetzt versucht man es über die Creditreform,was genau so erfolglos bleiben wird.
Da die Schreiben des Beitragsservice nicht oder selten Unterschrieben sind,würde ich Strafanzeige gegen die Intendanten stellen.§ 186 StGB und 187 StGB üble Nachrede,Verläumdung oder §164 StGB falsche Verdächtigung.
Es wird Zeit,diesen miesen Typen die Zähne zu zeigen und sich zu wehren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

 
Nach oben