Was passiert, wenn der letze volle Dreimonatszeitraum der Rundfunkgebühr zum 31.10.2012 endete und man sich strikt an die Zahlungstermine der Dreimonatszeiträume des Rundfunkbeitrages hält, d. h. zu folgenden Terminen zahlt:
- am 15.12.2012 letztmalig Rundfunkgebühr für zwei Monate (35,96 Euro)
- am 15.02.2013, 15.05.2013, 15.08.2013 usw. Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate (53,94 Euro)?
Hier ein Erfahrungsbericht:
- Anfang Februar 2013: Hinweis, dass das Gebührenkonto einen offenen Betrag von 17,98 Euro aufweist
- Anfang Mai 2013: förmliche Zahlungserinnerung über einen rückständigen Betrag von 17,98 Euro, Androhung eines Beitragsbescheides mit Säumniszuschlag; Hinweis, dass im Wiederholungsfall keine Zahlungserinnerung mehr erfolgt
- Anfang August 2013: förmliche Zahlungserinnerung über über einen rückständigen Betrag von 17,98 Euro, Androhung eines Beitragsbescheides mit Säumniszuschlag; Hinweis, dass im Wiederholungsfall keine Zahlungserinnerung mehr erfolgt
Was wird wohl Anfang November geschehen? Gibt es eine erneute Erinnerung oder einen Beitragsbescheid?