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Autor Thema: Mahnung erhalten  (Gelesen 3599 mal)

u
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Mahnung erhalten
Autor: 11. Januar 2014, 21:30
Hallo Forum,

ich beschreibe euch mal die Situation des hypothetischen Herrn B:

also Herr B hätte mehrere Zahlungserinnerungen erhalten, drei Beitragsbescheide (mit Rchtsbehelfsbelehrung) und jetzt eine Mahnung mit Mahngebühren und Androhung von
Vollstreckungsmaßnahmen.
Nach dem ersten Beitragsbescheid hätte B fristgerecht Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Schw****Service (ups) in Köln eingelegt.
Der Wiederspruch in dieser Geschichte wäre mit einem BlaBla Schreiben des "Services" beantwortet worden, was deutlich nicht als offizielle Wiederspruchsablehnung zu erkennen ist.
Seither hätte dann Herr B in dieser Fiktion keine Schreiben mehr verfasst, da er eben auf die Wiederspruchsablehnung wartet um klagen zu können.
Das neuste Schreiben des "Services" in der Geschichte ist eine Mahnung mit ein-wöchiger Fristsetzung.

Was wäre in einer solchen Situation das Beste für den armen B? (gut das es nur eine Fiktion ist).
Wäre es blöd, das b nicht auf die Bescheide 2 und 3 reagiert hätte?
So wie ich den rechtschaffenen Herrn B einschätze würde er nur sehr ungern eine Zwangsabgabe für den öffentlichen Fernsehmist bezahlen. Aber wie könnte er es noch umgehen?

Grüßle >:D

U


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Re: Mahnung erhalten
#1: 11. Januar 2014, 22:45
Hallo utzzucker , ich befinde mich genau in der aktuell gleichen Situation wie von dir geschildert. Nach dem dritten Beitragsbescheid und selbstverständlich nicht erfolgter Zahlung , die Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen erhalten. Das war bei mir im Oktober 2013 und kam damals direkt vom Bayrischen Rundfunk und nicht vom BS. Dieses Schreiben bezeichnenderweise ohne Rechtsbehelfsbelehrung , also eigentlich eine Einladung zum Zeitlassen und Tee trinken. Ich schrieb aber trotzdem per Mail an den BR und monierte diesen Schwachsinn ; --3 Widersprüche , noch keinen davon beschieden ,aber Zeit zum Mahnungen schreiben haben-- .Dazu habe ich die Weiterleitung ihres Schreibens an die zuständige Vollstreckungsbehörde mit beifügender Erläuterung der tatsächlichen Umstände(Verschleppungstaktik...) angekündigt. Es kam darauf die "entschuldigende" Mail-Antwort: Man wäre dafür nicht zuständig und hat es nach Köln zum BS weiter geleitet.
Bis zum heutigen Tag noch nichts wieder von diesem Sapperladen gehört , demnächst dürfte wohl eher der 4.Beitragsbescheid eintrudeln oder ein weiterer diverser Drohbrief mit viel heißer Luft darin.


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P
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Re: Mahnung erhalten
#2: 12. Januar 2014, 02:22
Es gibt eine Fülle von juristischen Taktiken und Kniffen dieses sogenannten "services", um Menschen in die Falle laufen zu lassen.
Eine, ganz offensichtlich bewährte, ist die, mehrere Beitragsbescheide zu verschicken. Man könnte dies auch mit mehreren Torpedos auf
ein Schiff vergleichen. Einmal Widerspruch gegen einen gültigen Bescheid verpasst, und man hat einen erfolgreichen Treffer gelandet.

Selbstverständlich ist es mehr als nicht klug, einem Beitragsbescheid nicht zu widersprechen, weil er damit rechtsgültig wird.

Peli   


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Re: Mahnung erhalten
#3: 12. Januar 2014, 14:29
Liebe Mitmenschen,

danke für die Antworten!
Allerdings weiß Person B jetzt auch nicht mehr als vorher, wie der tapfere Herr B sich weiter verhalten sollte.
Also versucht B ein paar konkretere Fragen zu stellen:

1.) Person B vermutet es würden doch parallel mehrere Handlungsstränge laufen, oder?
Der Widerspruch auf den ersten Beitragsbescheid (von Mitte 2013) wäre immer noch nicht entschieden und
würde somit in der Luft hängen. Könnte, sollte oder müßte diesbezüglich Untätigkeitsklage erhoben werden?
Genauso der parallel gestellte Antrag auf Vollziehung: könnte, sollte oder müßte diesbezüglich was
unternommen werden?

2.) Jetzt zu den späteren Beitragsbescheiden (ohne Unterschrift aber mit Rechtsbehelfsbelehrung). Wären diese denn
wirklich vollkommen unabhängig zum ersten zu behandeln? Und müßten bezüglich dieser wegen abgelaufener
Einspruchsfristen gezahlt werden?
Wäre eine Strategie aus Klagen und Zahlen sinnvoll?

3.) Gäbe es Rechtsanwälte, die aufgrund eigenen Engagements und Grundhaltung B in dieser Sache helfen könnten,
     ohne ihn in den Ruin zu treiben?      (Raum Reutlingen)

Sollte Person B ein Schriftstück mal posten wegen irgendwelcher Unklarheiten?
Übrigens schiene B auf der Mahnung weder Unterschrift noch Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden. Und diese würde sich
auf alle drei Beitragsbescheide beziehen.

Glück auf!

Utz



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Re: Mahnung erhalten
#4: 12. Januar 2014, 18:43

Allerdings weiß Person B jetzt auch nicht mehr als vorher

Lieber Mitmensch alias utzzucker , du machst dir viel zu viel Gedanken und reibst dich daran unnötig auf . Das sind diese Möchtegern-Beamten gar nicht wert. Vielleicht hilft dir das folgende , alles etwas gelassener zu betrachten.
Letzte Woche hatte ich mein Sweatshirt mit Aufdruck "www.online-boykott.de zum ersten Mal bei der Arbeit an. Erst hat sich keiner so recht dafür interessiert , bis mich am Freitag ein Fahrer bei Materialanlieferung daraufhin ansprach. Kurz zusammengefasst kam dabei dies heraus: Er zahlt ebenfalls seit Anfang 2013 nicht mehr , hat nur dem 1.Beitragsbescheid per Einschreiben widersprochen. Den 2.Beitragsbescheid dann aber unbeantwortet gelassen , weil er in der Annahme war , noch auf den 1.Widerspruchsbescheid warten zu können und er daher vorerst nichts weiter unternehmen müsste. Weiter folgten diverse Briefe ohne erkennbaren Zusammenhang mit seinem 1.Widerspruch , diese ließ er ebenfalls ohne Reaktion auf sich beruhen. Erst den danach erhaltenen 3.Beitragsbescheid beantwortete er wieder mit einem Widerspruchsschreiben . Allerdings nicht mehr per Einschreiben , sondern mit gewöhnlicher Briefpost.
Dann kam die wohl schon obligatorische Kontostandsmitteilung und kurz darauf  die Androhung  von Zwangsmaßnahmen , von denen auch er sich nicht sonderlich beeindrucken ließ. Seitdem auch bei ihm Funkstille. Er war am Anfang mal kurz in diesem Forum , hat es dann aber aus Zeitmangel wegen Fernfahrerei sowie keinem Internet nicht weiter gezielt verfolgt.
Mein Fazit daraus : Beitragsbescheide sollte man vielleicht nicht allzu ernst nehmen . Der BS kann scheinbar nicht mal mehr jeden eingehenden oder fehlenden Widerspruch richtig zuordnen. So chaotisch und hoffnungslos stellt sich deren Lage wohl schon dar.


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Re: Mahnung erhalten
#5: 12. Januar 2014, 20:12
Hi Mick,

danke für deine entspannenden Beiträge!
Mir macht diese Sache ja durchaus immer noch Spaß. 8)
Ich möchte nur vermeiden, den miesen taktischen Tricks
der Eintreiber-Rasselbande zum Opfer zu fallen.
Ich finde es wichtig, das man sich in dieser Sache engagiert.
Schon aus Prinzip. Auch wenn die Masse bloß in
die Röhre glotzt. :-X

Ich werde wohl Herrn B raten sich an ein Gericht zu wenden
wegen der nicht erfolgten Wiederspruchsbescheinigung.

SchönAbend!

Utz


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Re: Mahnung erhalten
#6: 12. Januar 2014, 23:17
Hallo,

Auch wenn B jetzt was taktisch falsch gemacht hat.
Mag sein das er aus Angst etc. die Steuern zahlen muss.
Aber was solls...

Dann fängt aber B wieder von vorne an nicht zu zahlen und wartet auf
neue Briefe mit der Erpressungen und Unterdrückungen . 
Denn das Geld ist unser bester Druckmittel und natürlich die Öffentlichkeit.
Alles schön überall verbreiten,  auch gerne im Ausland.
Die ganze Welt schaut auf Deutschland, wäre echt genial wenn
Bei 100.000 den gepfändet werden müsste oder gar die Menschen
eingesperrt werden müssten....  Und das nur für Radio und TV Steuer...

Das wäre wirklich wie ein Schlag ins Gesicht und eine Lachnummer Weltweit!

MfG


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