Das Forum kann und darf keine Rechtsberatung ersetzen,insofern sind die folgenden Anregungen wirklich nur als Tipps zu verstehen. Der Gesetzgeber sieht seit 1.Januar 2013 die Pflicht für jeden Bürger sich beim Beitragsservice anzumelden. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsstrafe belegt werden. Inwieweit es auch getan wird, steht auf einem anderen Blatt. Man würde versuchen Feuer mit Öl zu löschen.
Es sind immerhin 2,5 Millionen "Neuteilnehmer" Bundesbürger betroffen. Dazu kommen noch
600 000 - 700 000 Bürger, die bisher nur Radio bezahlt haben. Insgesamt also ist von 3,2 Millionen Betroffenen auszugehen.Die Anmeldungsaufforderung ist also eigentlich fast als "freundlicher Service" zu werten. Eine Möglichkeit Widerspruch einzulegen gegen dieses Auskunftsersuchen - gibt es nicht!
Wenn Sie darauf nicht reagieren, besteht
a) die Möglichkeit das Sie zwangsangemeldet werden. Es wird Ihnen eine Teilnehmernummer zugeteilt und eine Zahlungsaufforderung zugestellt. (halte ich für am wahrscheinlichsten und werde auch so lange warten.
Aktuelle Information: Es gibt sogar drei Schreiben, die zur Anmeldung auffordern. Die Aufforderung sich anzumelden, ist , wie auch Zahlungsaufforderungen, reine Information, die getrost ignoriert werden kann
b) Ihnen wird nochmals die Aufforderung, sich anzumelden, zugeschickt.
c) sofortige Verhängung von Ordnungsstrafe halte ich für vernachlässigbar, (siehe oben)
Zurück zu a: Erhalt einer Zahlungsaufforderung: auch auf Zahlungsaufforderungen gibt es keine Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Das ist im Verwaltungsrecht nämlich nicht vorgesehen. Nach Erhalt von Mahnungen, die immer deutlicher formuliert werden und eine Mahngebühr im einstelligen Prozentsatz enthalten, bekommt man einen Gebührenbescheid von der zuständigen Rundfunkanstalt (in Sachsen vom MDR) mit Rechtsbehelfsbelehrung. Gegen den kann dann innerhalb der angegebenen Frist, Widerspruch eingelegt werden. Die Angabe, das man den Rundfunkbeitrag pro Haushalt ablehnt, muss noch nicht so ausführlich begründet werden. Ob man religiöse Grunde, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit oder der Höhe des Rundfunkbeitrags hat, spielt erst mal keine große Rolle.Nach weiteren 4 Wochen kommt die Antwort mit der Ablehnung des Widerspruchs. Spätestens hier muss die Gebühr erst mal ab 1. Januar rückwirkend bezahlt werden. Das ist wiederum im Verwaltungsrecht so vorgesehen. Nach dem Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wurde, müssen Sie auf jeden Fall zahlen, Ansonsten darf gepfändet werden. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Die muss natürlich gut begründet werden, im Zweifelsfall vom Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Bis die Möglichkeit der Klage gegen den Gebührenbescheid gegeben ist, kann durchaus ein halbes Jahr verstreichen, es kann allerdings auch schneller gehen. Es kommt auf das Bearbeitungsvolumen Ihrer zuständigen Rundfunkanstalt an.
In der ersten Instanz besteht keine Rechtsanwaltspflicht, ab dem Oberverwaltungsgericht schon.
ALG II und Bafög Empfänger müssen - soweit sie freigestellt werden wollen, einen Antrag stellen. Übergangsweise ging es wohl bis März noch rückwirkend zum 1. Januar freigestellt zu werden, wie es jetzt aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Wie Sie bemerkt haben, auch als ALGII / Bafög Empfänger ist man dann in der Kartei und kommt nicht wieder heraus.
Der Beitragsservice und Ihre zuständige Rundfunkanstalt werden erst mal versuchen, so viele wie möglich zum klaglosen Zahlen zu bewegen. Ein wenig auf Zeit zu spielen, kann allerdings nicht schaden. "Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer länger als 6 Monate im Zahlungsrückstand ist...." Es ist ein neues Gesetz und mit erheblichen Unsicherheiten, sowohl für die betroffene Bevölkerung als auch jene, die dieses Gesetz durchsetzen sollen, verbunden. Einige Bürger in anderen Bundesländern haben da schon Vorlauf und bereits im Januar geklagt. Mit den ersten Urteilen ist so ab Oktober zu rechnen. Es ist immer abhängig vom Arbeitsvolumen der Gerichte und eine Beantragung der Aussetzung des Verfahrens mit Verweis auf andere laufende Verfahren von beiden Seiten möglich. Wie gesagt, recherchieren im Internet, gegebenen Falls vom Anwalt beraten lassen, wer sich zu unsicher ist.
Meine Erfahrungen beruhen auf der Klage gegen die Einführung der PC Rundfunkgebühr im Jahr 2007.
Klage gestartet 2008, mein Verfahren vor dem VG Dresden war 2011. Als letzte Instanz entschied das Bundesverfassungsgericht 2012 in einem anderen Fall - das die Erhebung der Rundfunkgebühr auf PC 's zum 1. Januar 2007 Rechtens war! Für PC Nutzer: lieber die Tatsache verschweigen, wenn man vor 2013 einen PC genutzt hat, es könnte bloß Nachforderungen geben. Viel Zeit und Nerven sind gefragt, um dem undurchdachten Gesetz Paroli zu bieten. Druck auf die Entscheidungsträger in der Politik und in den Verwaltungsgremien des ö.r.Rundfunks auszuüben, führt auf lange Sicht betrachtet, zum Erfolg. Da jeder Einzelfall sehr individuell ist, haben Sie bitte Verständnis, das wir mangels Zeit, nicht auf jede Anfrage individuell präzise Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera