Könnte es sein, dass Person X
- *nicht* gegen einen *rechtskräftigen*, als "BeitragsBESCHEID" betitelten und eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltenden *BESCHEID* Widerspruch eingelegt hat
- *sondern* gegen eine der vom sogenannten "Beitragsservice" zugesandten "Zahlungsaufforderungen" bzw. "Zahlungserinnerungen"?
Könnte es außerdem sein, dass statt "Unterlassungsklage" eher *Untätigkeitsklage* gemeint war?
Inwiefern dazu Kosten anfallen und wer diese vorerst zu übernehmen hätte, wäre ggf. gesondert zu prüfen.
Im Übrigen darf man sich durch den Schriftverkehr dieses undurchsichtigen Konstrukts von Landesrundfunkanstalt bzw. in deren Auftrag arbeitendem sog. "Beitragsservice" nicht aus dem Konzept bringen lassen. Dort sind Maschinen am Werke - die linke Hand weiß nicht, was die zweite linke Hand tut - und außerdem glühen dort gerade die Drähte aufgrund der geballten Widerstandskraft der tatkräftigen Bürger.
Kurzum:. Es ist nicht ungewöhnlich, vermeintlich irrige Zwischenkorrespondenz zu erhalten.
Papier haben sie offensichtlich noch genug...