Eher durch Zufall auf Wikipedia gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kurzwelle...Die Kurzwelle bietet auf Grund ihrer besonderen Ausbreitungsbedingungen die Möglichkeit, Radiosendungen aus jedem Land der Erde zu empfangen. So bieten diese Sendungen den Vorteil, Nachrichten direkt aus erster Quelle zu erhalten – nicht zitiert oder referiert, wie es in den heimischen Medien der Fall ist. Dies ist ein besonderer Reiz des Kurzwellenrundfunks....
und weiter:
...In Katastrophenfällen, in denen die lokale Stromversorgung und die Telefonleitungen zerstört werden, helfen auch in heutiger Zeit immer wieder private Funkamateure, bei der Nachrichtenübermittlung Notfunk oder gar bei der Hilfestellung bei medizinischen Notfällen ...
Und damit können wir die Sendeanstalten auch dicht machen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"