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Autor Thema: Nach E-mail prompt ohne irgendwelche Daten Beitragskonto errichtet  (Gelesen 2936 mal)

S
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Hallo liebe Mitmenschen. Ich bin neu hier und es liegt folgendes Problem vor

Person Z war bei der GEZ nie gemeldet und wusste auch nichts von der Umstellung und der neuen Regelung bis er Juni 2013  zwei Anmeldeformulare des Beitragsservice bekommen hatte und Beide Briefe natürlich ignoriert. Allerdings schrieb Person Z nach dem zweiten Schreiben des Beitragsservice eine E-Mail, dass er keine angaben machen wird. Beim 3. Brief gabs dann eine Information, dass der Beitragsservice einfach die Wohnung von Person Z unter der Beitragsnummer XYZ angemeldet hat und somit Person Z weitere Fälligkeitstermine die entsprechenden Zahlungsaufforderung erhält. Ein Kontostand bis 9.2013 liegt ebenfalls Person Z vor und mit der Bitte den angegeben Kontostand zu überweisen.

Was soll Person Z nun tun? Widespruch schreiben? Person Z weiß aber nicht wie sowas aussehen sollte oder ignorieren? Dürfen die das überhaupt einfach ein Beitragskonto gegen den Willen errichten und zur Kasse beten einfach so nach einer E-Mail?

Hoffe ich habe hier nun keine falschen Fragen gestellt.

Ich wünsche euch einen schönen Tag ;D


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  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Die sind da skrupellos.
Wer sich weigert Angaben zu machen, wird auf Verdacht angemeldet.
Langfristig bekommen sie ihre Angaben dann so oder so.

Zwangsanmeldung ist jedoch nicht legal ohne ausreichende Beweise und der Rundfunkbeitrag ist ohnehin Grundgesetzwidrig (bisher 6 Gutachten bestätigen das).
Man kann sich auf langen Ärger einstellen, der zunächst wahrscheinlich aus Briefverkehr bestehen wird.
Die “Rechnung“ die erwähnt wurde ist im Moment nicht rechtsgültig.
Erst ein korrekter Beitragsbescheid hat Rechtsgültigkeit.
Damit dieser jedoch auch rechtsgültig ist, müssen einige Kriterien erfüllt sein, wie z.B. eine vorhandene “Widerspruchsbelehrung“ mit Angabe des zuständigen Gerichtes.

Im Moment kann man sich beruhigen und sich einen Spass daraus machen, denen klar zu machen, wie illegal ihr Handeln eigentlich ist.
Ihre Forderung werden sie jedenfalls nicht zurückziehen.
Aber wehren sollte man sich in jedem Fall!


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

H
  • Beiträge: 2
So ging es dem Betrieb A aus B auch, Zusendung eines Auskunftsersuchens mit Anmeldeformular, auf dem die monatliche oder quartalsweise Bezahlung, ggf. mittels Einzugsermächtigung als Wunsch geäußert werden konnte. Leider fehlte die Option gar nicht bezahlen zu wollen, so daß die Auskunft über betriebliche Umstände formlos per Brief erteilt wurde (Nach Lektüre des Staatsvertrages durch den Hausjuristen als die taktisch klügste Variante angenommen).
Weil, Betrieb A will ja nichts anmelden, sondern muß nur mitteilen, was er für schöne Autos hat und wieviele schnelle Sekretärinnen und schlaue Burschen bei ihm arbeiten.
Daraufhin kamen noch zwei Erinnerungsschreiben mit Spendenberechnung, die das erste mal ignoriert ("falls Sie bereits...betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos"), das zweite wurde mit dem schönen Antwortumschlag und dem wieder formlosen Hinweis, daß Betrieb A bereits die erforderlichen Fragen mit Schreiben vom... beantwortet hätte, weggeschickt.

Eine Weile später wurde Betrieb A seine Beitragsnummer mit Spendenaufruf für das laufende Quartal zugesandt, ohne daß Betrieb A einen Mitgliedschaftsantrag gestellt hätte.

Die Buchhaltung von Betrieb A gab die Spende nicht zur Anweisung frei, da der Beitragsservice in keinem Vereinregister zu finden war, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Finanzamtes fehlte, die einen besonders förderungsfähigen Vereinszweck bestätigte und somit gegenüber dem Finanzamt von Betrieb A in B zweifelhaft wäre, ob diese Spende als Betriebsausgabe abzugsfähig wäre. Weil der Buchhalter Angst um seinen Arbeitsplatz hat, wenn die Betriebsleitung aus ihrer Privatschatulle Geld für Leistungen bezahlen muß, die dem Betrieb nicht zugute kommen, hat er eine Aktennotiz mit seiner Entscheidung gefertigt und einen Belustigungshefter angelegt, in dem die noch folgenden Schreiben abgelegt werden, mit Ausnahme eines "Gebühren-" oder "Beitrags-" Bescheides, um den sich dann der Hausjurist dank ausreichender Anregungen durch Forum G kümmern wird...


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