1. Es gibt im Verwaltungsrecht keine "Zahlung unter Vorbehalt". Sorry, diesen Rechtsterminus sollten wir hier alle einfach vergessen. Wir sind keine Rechtsanwälte und sollten mit so etwas nicht operieren, nur weil wir das vielleicht einmal in einem Zivilverfahren mitbekommen haben.
2. Beim Verwaltungsgericht kann man eine Anfechtungsklage einreichen. Dazu muss man den Bescheid und den (mindestens teilweise) fruchtlosen Widerspruchsbescheid beifügen. Die Klage muss nicht begründet werden. Das Verwaltungsgericht ist von Amts wegen verpflichtet, die Materie zu eruieren. Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn eine Klage mit zwei Seiten Begründung abgewiesen wird. Dazu reicht es dann, die Textbausteine des Beitragsservice abzutippen.
3. Vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Mein VG hat den Streitwert auf 11,99 festgesetzt. Der Betrag entspricht einem Monatsbeitrag abzüglich der 5,99 die ich zu zahlen bereit bin. Mir ist bekannt aus Beratung durch einen Anwalt, dass gewöhnlich aber 3 Monatsbeiträge als Streitwert angesetzt werden. Bei 11,99 betragen die Gerichtsgebühren, die der Kläger binnen eines Monats nach Einreichung der Klage einzuzahlen hat, 75 Euro.
Die Landesrundfunkanstalt hat sich selbst zu vertreten. Schickt sie einen Anwalt, dann kann sie dessen Kosten nicht geltend machen. In aller Regel ist in Terminen vor dem Verwaltungsgericht damit zu rechnen, dass ein(e) Rechtsreferendar(in) des LRA-Justiziariats vor Gericht auftritt. Diese sind ja quasi Behörden und zur Juristenausbildung berechtigt und auch beliebt und verstehen sich in dieser Sache als Förderer des juristischen Nachwuchses. In Sachen Medienrecht, also: wie verteidige ich die Redaktion eines Recherchemagazins gegen Klagen von fiesen Konzernen, ist das auch höchst lobenswert. Wie die Damen und Herren Jung-Advokaten gegen uns auftreten werden, das werden wir dann erleben.