Ich habe es quasi an anderer Stelle schon mehrfach berichtet:
Der Streitwert belief sich bei Klagen gegen die alte Gebühr auf drei Monatsgebühren. Dies ist ein Standardwert, der sich im wesentlichen daraus ergibt, dass es sich um eine dauerhafte Schuld handelt. Es spielt deshalb keine Rolle, was an Forderungen aufgelaufen ist.
In meinem Fall - ich klage dagegen, mehr als 5,99 zahlen zu müssen - hat das VG den Streitwert auf 11,99 festgesetzt, also einen Monatsbeitrag bzw. die Differenz in Bezug auf einen Monatsbeitrag, die strittig ist. Ergebnis: 75 Euro Gerichtsgebühren, die man zu entrichten hat.
Der Säumniszuschlag wurde im Rahmen des Widerspruchsbescheids zurückgenommen. Der Beitragsservice weiß, dass er trickst und das nicht zulässig ist. Die Vorgehensweise ist einfach. Nach der ersten Zahlungsaufforderung einen Bescheid anfordern. Darauf antwortet der Beitragsservice expressiv verbis, dass er einen Bescheid erst ausstellen wird, wenn man weiter nicht zahlt. Das ist eine für eine KdÖR inakzeptable Verhaltensweise. Später kommt dann der kombinierte Gebühren-/Beitragsbescheid. Gegen den will man ja Widerspruch einlegen; die Ablehnung des Säumniszuschlags ist dann natürlich neben der "Hauptsache" einer der Widerspruchsgründe - und zwar bis jetzt der einzig erfolgreiche.