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Autor Thema: Zusammenfassung bisheriger Erfahrungen (anhand Beispiels)  (Gelesen 2056 mal)

Q
  • Beiträge: 1
Mahlzeit liebe Mitstreiter,

wie auch ihr, werden X & Y (die zusammen in einer Wohnung leben), mit GEZ Schreiben zugemüllt.

- X hatte GEZ bezahlt und aus Protest die Zahlungen ab 1.1.2013 eingestellt - dieser hat jetzt die 3e Zahlungserinnerung bekommen mit Androhung von Säumniszuschlag etc.
- Y war noch nie gemeldet - nun kam auch hier der 3e Brief bzgl. Auskunftspflicht mit Formular etc.

X & Y haben sich hier im Forum alle möglichen Beiträge durchgelesen. Aber durch den riesen Berg von Informationen sind sie trotzdem irritiert und ratlos welche Schritte eingeleitet werden müssen um "erfolgreich" und "legal" zu boykottieren.

Bisher wurden die GEZ Schreiben nur ignoriert, ...zumal im Alltag auch keine Zeit da war um sich konkret mit Widersprüchen auseinanderzusetzen.
(Mahnungen (wo man Strafe hättge zahlen müssen) kamen noch keine.)

----

Vielleicht kann man anhand dieses Beispiels auch die ganzen Erfahrungen mal zusammenfassen, die hier im Forum herumfliegen. Und konkrete Ratschläge geben, ab wann man aktiv werden sollte und ein Widerspruch-Schreiben aufsetzen muss.


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  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
ab wann man aktiv werden sollte und ein Widerspruch-Schreiben aufsetzen muss.

Diese Antwort ist ganz einfach.
Aktiv werden muss man erst ab dem Gebühren-/Beitragsbescheid.
Ab hier fangen Fristen an zu laufen die man nicht versäumen sollte.
Einen Gebühren-/Beitragsbescheid erkennt man am Betreff "Beitragsbescheid" und an der darauf vorhandenen Rechtsbehelfsbelehrung. Bei Unsicherheit einscannen, anonymisieren und hier posten.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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themob

Herzlich Willkommen,

ein Forum lebt nicht nur durch den Betreiber uns seine Mod´s, sondern im hohen Maße von seinen kreativen, engagierten Mitgliedern.

Du sprichst auch von dem "Zeitfaktor". Glaube mir, wir alle haben nicht die Zeit, wir alle machen es hier freiwillig, neben Familie, Job und was sonst noch alles erledigt werden muss  ;) Und weil wir von einer Sache überzeugt sind: Forderung und Begründung

Es steht jedem Mitglied frei, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, ein Thema zu eröffnen wo er im Vorfeld alle relevanten Tatsachen zusammengetragen hat (hier aus dem Forum - dem Internet) etc. und hier zu veröffentlichen. Wir wissen das es hier mitunter etwas schwierig ist, sofort eine richtige Antwort zu finden, zu seinem eigenen hypothetischen Problem. Aber in der Regel findet man mit der SuFu schon einiges.

Nicht nur einfordern oder erbitten, selbst mitmachen lautet die gewünschte Devise :laugh:

Wir freuen uns über jede konstruktive Unterstützung. Viel Spass bei uns und auf ein erfolgreiches, gemeinsames miteinander.

Gruß
gez-boykott Team

Hier ein Post zu Deinem erwähnten Thema:'
Zitat
Hallo Leute,

nach dem Erscheinen der Dissertation:
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland"
(Links: http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199 und
http://www.tu-ilmenau.de/ilmedia/nachrichtenarchiv/news-aus-dem-universitaetsverlag-ilmenau/newsbeitrag/12490/)
haben sich meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Rundfunkfinanzierung erhärtet und ich überlege zu klagen,
nachdem ich bisher unter Vorbehalt gezahlt habe.

Daher meine Frage:
Ist die Vorgehensweise richtig wie beschrieben auf:
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
Zitat:

Zahlungen einstellen
Mahnungen kassieren
Beitragsbescheid abwarten
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben
die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle
Widerspruchsbescheid abwarten
Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen.
Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt,
innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

Zitat Ende. Wie hoch sind die Kosten bei einer Niederlage vor Gericht
(zusätzlich zu den Beiträgen, die man dann trotzdem zahlen muß),
denn auch damit muß man rechnen (vor Gericht und auf hoher See...)?
Zitat:

Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Schließlich kostet das neben etwas Zeit,
75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren.
Alles in allem um die 100 EUR.

Zitat Ende. Stimmt das so?

Wie weit seid ihr in diesem Mensch-ärger-dich-nicht-Spiel
schon fortgeschritten?

Viele Grüße

Anton

Hier das ganze Thema: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6293.msg47981.html#msg47981


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