Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gebührenbescheid eingegangen  (Gelesen 2130 mal)

a
  • Beiträge: 1
Gebührenbescheid eingegangen
Autor: 29. Juli 2013, 13:52
Hallo,

nehmen wir an, Person A hätte über seinen Rechtsanwalt einen Gebührenbescheid erhalten.
Angenommen es ist der erste Gebührenbescheid und vorher gingen nur Zahlungsaufforderungen ein.
Wäre es dann hypothetisch trotzdem rechtens in dem Gebührenbescheid einen Säumniszuschlag aufzuführen?

Außerdem hat Person A einen Widerspruch abgeschickt eine Vorlage ist auch im Anhang zu finden.
Nun hat Person A eventuell bereits den fälligen Betrag (ohne Säumniszuschlag) per Überweisung bezahlt.

Angenommen Person A stellt nun einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und fordert bei Bewilligung die Beiträge zurück, ist das möglich?
Wie sollte Person A in einem solchen Fall weiter vorgehen?

MfG,

AnonStar


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben