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Autor Thema: "Tagesschau":23,8 Mio teures HD-Studio soll in einigen Monaten fehlerlos laufen  (Gelesen 3605 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
                   "Tagesschau": HD-Studio soll in einigen Monaten fehlerlos laufen

22.07.2013, 14:48 Uhr, fm

Bis die "Tagesschau" erstmals in HD zu sehen ist, ist nach wie vor Geduld gefragt. Nach technischen Problemen und Verzögerungen beim Umbau soll das neue Studio nun "in einigen Monaten" endlich den fehlerfreien Betrieb aufnehmen, wie NDR-Sprecherin Iris Bents gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.

Insgesamt 23,8 Millionen Euro lässt sich die ARD das neue Studio für die Hauptnachrichten kosten. Trotz der aufgetretenen Probleme und Verzögerungen liegt das Projekt "nach wie vor im Budgetplan", so Bentz.

mehr auf:
http://www.digitalfernsehen.de/Tagesschau-HD-Studio-soll-in-einigen-Monaten-fehlerlos-laufen.104810.0.html


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d
  • Beiträge: 111
Es reicht die Überschrift zu lesen, Widerstand sinnvoll!

(Erinnert irgendwie an preußische Flughäfen...)


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Ich bin gebannt, weil ich mich nicht an die Regeln halte.

  • Beiträge: 1.111
  • Es steht an-die neue Zeit-von Grundrechten befreit
Und so soll das neue Studio der Märchenschau inetwa aussehen:




Oder nach dem alternativen Concept-Art:




Lassen wir uns überraschen!


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

R
  • Beiträge: 1.126
Wer hat eigentlich nach HD gefragt?

Die sollen es erst mal hinbekommen, dass sämtliche fremdsprachigen Spielfilme zusätzlich zur zum Teil verhunzten deutschen Synchronfassung auch im Originalton angeschaut werden können.

Und vor allem sollten sie endlich mal sämtliche Spielfilme für gehörlose Menschen mit Untertitel versehen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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