Anfrage vom 7.1.2018
Europäischer Kulturkanal ARTE ist Teil des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und wird zur Hälfte durch deutsche Rundfunkbeiträge finanziert.
Europäischer Kulturkanal ARTE wurde in Form einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) gegründet und basiert auf EU-Recht.
2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Vor Einführung des Rundfunkbeitrags müsste man überprüfen, ob Rundfunkbeitrag nicht gegen EU-Recht verstoßt, sonst wäre die Finanzierung der ARTE durch Rundfunkbeiträge unmöglich gewesen. Bitte schicken Sie mir alle Informationen bezüglich ARTE / EU-Recht und Rundfunkbeitrag.
Antwort der Staatskanzlei-Rheinlandpfalz vom 31.01.2018
Ihre Anfrage #25973 vom 07.01.2018 „Europäischer Kulturkanal ARTE"
Sehr geehrter....
Ihrem Antrag Nr. #25973 vom 7. Januar 2018 können wir leider nicht entsprechen.
Informationen und Unterlagen zum 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag in Verbindung mit Arte/EU-Recht liegen uns nicht vor.
Eine Beantwortung auf Grundlage von § 2 Abs. 1 VIG kommt leider ebenfalls nicht in Betracht. Gerne können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wenden.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/europaischer-kulturkanal-arte/