Hallo Leute,
nach dem Erscheinen der Dissertation:
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland"
(Links:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199 und
http://www.tu-ilmenau.de/ilmedia/nachrichtenarchiv/news-aus-dem-universitaetsverlag-ilmenau/newsbeitrag/12490/)
haben sich meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Rundfunkfinanzierung erhärtet und ich überlege zu klagen,
nachdem ich bisher unter Vorbehalt gezahlt habe.
Daher meine Frage:
Ist die Vorgehensweise richtig wie beschrieben auf:
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlenZitat:
Zahlungen einstellen
Mahnungen kassieren
Beitragsbescheid abwarten
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben
die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle
Widerspruchsbescheid abwarten
Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen.
Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt,
innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.
Zitat Ende. Wie hoch sind die Kosten bei einer Niederlage vor Gericht
(zusätzlich zu den Beiträgen, die man dann trotzdem zahlen muß),
denn auch damit muß man rechnen (vor Gericht und auf hoher See...)?
Zitat:
Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Schließlich kostet das neben etwas Zeit,
75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren.
Alles in allem um die 100 EUR.
Zitat Ende. Stimmt das so?
Wie weit seid ihr in diesem Mensch-ärger-dich-nicht-Spiel
schon fortgeschritten?
Viele Grüße
Anton