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Autor Thema: Stimmt die Vorgehensweise so?  (Gelesen 3999 mal)

A
  • Beiträge: 5
Stimmt die Vorgehensweise so?
Autor: 17. Juli 2013, 11:37
Hallo Leute,

nach dem Erscheinen der Dissertation:
"Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland"
(Links: http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199 und
http://www.tu-ilmenau.de/ilmedia/nachrichtenarchiv/news-aus-dem-universitaetsverlag-ilmenau/newsbeitrag/12490/)
haben sich meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
der Rundfunkfinanzierung erhärtet und ich überlege zu klagen,
nachdem ich bisher unter Vorbehalt gezahlt habe.

Daher meine Frage:
Ist die Vorgehensweise richtig wie beschrieben auf:
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
Zitat:

Zahlungen einstellen
Mahnungen kassieren
Beitragsbescheid abwarten
Innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Beitragsbescheides Widerspruch erheben
die Begründung spielt an dieser Stelle keine Rolle
Widerspruchsbescheid abwarten
Das kann dauern und es können dazwischen Einschüchterungsschreiben von der GEZ kommen.
Dabei nur insofern reagieren, als man seinen Anspruch auf den Widerspruchsbescheid bekräftigt.
Wenn endlich der Widerspruchsbescheid kommt,
innerhalb von 4 Wochen Klage mit Begründung beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Das zuständige Verwaltungsgericht ist auf dem Widerspruchsbescheid vermerkt.

Zitat Ende. Wie hoch sind die Kosten bei einer Niederlage vor Gericht
(zusätzlich zu den Beiträgen, die man dann trotzdem zahlen muß),
denn auch damit muß man rechnen (vor Gericht und auf hoher See...)?
Zitat:

Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.
Schließlich kostet das neben etwas Zeit,
75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren.
Alles in allem um die 100 EUR.

Zitat Ende. Stimmt das so?

Wie weit seid ihr in diesem Mensch-ärger-dich-nicht-Spiel
schon fortgeschritten?

Viele Grüße

Anton


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S
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Re: Stimmt die Vorgehensweise so?
#1: 17. Juli 2013, 11:42
Das soll mehr oder weniger stimmen. Immer lesen. In der Rechtsbehelfbelehrung bei Bescheiden stehen die weiteren schritte, um sich zu wehren: was, wie, wo und bis wann. Also: man muss lesen und schreiben können.



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themob

Re: Stimmt die Vorgehensweise so?
#2: 17. Juli 2013, 11:54
Schau mal hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.0.html

Da ist auch ein Link aufgeführt was die zu erwartenden Kosten betrifft.

Ich denke die Stände sind komplett unterschiedlich.

Noch kein Bescheid bekommen
Schon Widerspruch eingelegt
Warten auf den Widerspruchsbescheid
Widerspruchsbescheid bekommen
etc.

ist alles vertreten.

Schau Dich einfach mal hier in Ruhe um und Du wirst vieles finden, was Deine Fragen beantwortet.


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Re: Stimmt die Vorgehensweise so?
#3: 18. Juli 2013, 20:58
Viele haben zusammen mit dem Widerspruch gegen den "Gebühren-/Beitragsbescheid" auch Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt.  8)


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