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Autor Thema: Abtauchen oder aktiv werden ?  (Gelesen 2063 mal)

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  • Beiträge: 22
Abtauchen oder aktiv werden ?
Autor: 16. Juli 2013, 11:19
Hallo Miteinander,

folgender fiktiver Fall. Bisher hat Person A nix gekommen, keine freundlichen Zahlungsbitten und erst recht kein Bescheid.
Da hat Person A bisher auch nichts unternommen. Nun ist die Frage, wenn was kommt dann natürlich ab 1.1.2013.
Wie verhält Person A sich jetzt am besten, Bescheid abwarten, Widerspruch einlegen und klagen ?
Oder mehr in der Richtung wie dieser großartige Antrag auf Befreiung aus relgiösen Gründen vom Herrn Enz ??
Meine wenn die Person A nicht finden, da kann ja was auflaufen wenn Person A den Antrag erst stellt wenn der Bescheid kommt ?
Letzteres geht doch aber nicht rückwirkend, oder ? Da müsste Person A ja dann doch 6 oder mehr Monate zahlen oder ?

was ist besser ?

einen sonnigen Tag noch.....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2013, 11:37 von sumpfmonster«

 
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