Dass die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) die von Ministerpräsidenten besetzt ist im Sinne des Rundfunks agiert ist schon lange bekannt.
Eine Zusammengehörigkeit ist also durchaus als vorhanden zu sehen.
Folglich kann es auch kein konkretes Nein auf diese Frage geben. Wenn man sich die Geschichte der KEF ansieht, kommt vermutlich jeder zum selben Schluss.
Wenn also jemand aus der KEF, der obendrein Ministerpräsident ist, den Staatsvertrag unterschreibt der ebenfalls nur von den Ministerpräsidenten der Länder unterschrieben wird, sollte die Frage des Threads mehr als berechtigt sein.
Es sind die Ministerpräsidenten der Länder, die die Gesetze unterschreiben und die über den Rundfunk wachen (ihn kontrollieren, in wessen Auftrag/Interesse auch immer)!
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