Autor Thema: Umzug - GEZ erkennt nicht an, dass ein Haus reicht - Spaß mit der GEZ !!!  (Gelesen 5445 mal)

Offline Strandandy

  • Beiträge: 1
Hallo!
Durch das Politikforum bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden.... Klasse!

2004 bin ich umgezogen und habe auch die GEZ informiert, wie es sich für den (dummen) deutschen Staatsbürger gehört.
Die neue Adresse wurde sofort akzeptiert, die Abmeldung der alten Wohunung nicht!

Ich bekam Mahnungen und Vollstreckungsandrohungen. Meine Schreiben mit der Richtigstellung wurden ganz frech einfach ignoriert.
Eines Morgens (das war Ende 2006) klingelte es bei mir. Eine junge Dame bat zwecks Zwangsvollstreckung um Einlass.
Ich zeigte ihr meine Schreiben an die GEZ und die Ummeldung. Sie hatte jedoch den Pfändungsauftrag an dem sie sich halten müsse,- hat aber wegen der nachgewiesenen Wahrheit nichts gepfändet, sondern die Schreiben an die Akten geheftet.
Sie sagte mir,- ( nun wird´s lustig ;D) dass sie auch schon bei 3 (!!!) Jährigen pfänden sollte und auch bei einem Hund (!!!)!

Die GEZ ist eine arrogante Behörde, wo der Beamtenschlaf scheinbar das Höchste ist. In der letzten Woche kam ein neuer Bescheid: Für die alte Wohnung wird nun von 2004 bis 2008 GEZ Gebühr verlangt! Ich werde nun meinen Hund in der alten Wohnung anmelden,- selbstverständlich vermerke ich auf der Anmeldung, dass es ein Hund ist, der dort gar nicht wohnt und nie ARD und ZDF schaut :)
Mal schauen, wie es weiter geht....


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Die GEZ ist eine fragwürdige Geldbeschaffungsinstitution - ARD und ZDF ist eine Geldverschleuderungsmaschinerie.
Beides muss gestoppt werden! Wer klagt von Euch dagegen???-  Ich hänge mich gerne an die Klage ran!!!

Offline Schergenschreck

  • Beiträge: 520
Sie sagte mir,- ( nun wird´s lustig ;D) dass sie auch schon bei 3 (!!!) Jährigen pfänden sollte und auch bei einem Hund (!!!)!

Meine Vermutung, daß der Staat bei Gebührenforderungen nicht sorgfältig vorgeht und sich durchaus auch die Blöße gibt, Gebühren ohne (durchaus ermittelbarer) Gebührengrundlage zu fordern, ist damit bestätigt. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern fast schon kriminell. Fast deshalb, weil von Dreijährigen, Hunden und Plüschtieren "nicht wirklich" Geld gefordert werden kann und somit eine Eigentumsstraftat nicht mal ernsthaft versucht werden kann.

Die GEZ ist eine arrogante Behörde, wo der Beamtenschlaf scheinbar das Höchste ist.

Nun, eine Behörde ist sie zum Glück nicht. Sie ist nicht einmal rechtsfähig. Wie es trotzdem möglich sein kann, daß sie einen Gerichtsvollzieher rechtskräftig beauftragt und mit einem vollstreckbaren Titel losschickt, ist mir bis heute unklar. So etwas kann es nur in einem Tollhaus (BRD) geben, in dem der Rechtsbruch Alltagsgeschäft ist.


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Offline Shran

  • Beiträge: 710
Auch spaßig wäre die Dokumente zu verändern. Wie allerdings mit den Dokumenten umgegangen wird weiß ich jedoch nicht.

- Es ist keine Urkunde daher keine Urkundenfälschung
- Nicht unterschrieben, daher keine echte Urkunde
- Vielleicht kann man mit Betrugs- oder Täuschungs-Vorwurf rechnen, ausgewogen zu den Vorwürfen der GEZ wäre das vielleicht fast gleich auf...


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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