Viele Rechtsexperten meinen, die Rundfunk-Zwangsabgabe sei in Wahrheit gar kein Beitrag, sondern eine Rundfunksteuer. Diese Rundfunksteuer lasse man im Gesetz nur unter falscher Flagge als "Rundfunkbeitrag" segeln, weil die für die Rundfunkgesetzgebung zuständigen Länder hier nicht über allgemeine Steuern beschließen dürfen. Die Länder überschritten daher mit dem Rundfunkbeitrag ihre rechtlichen Kompetenzen. Gemäß Grundgesetz darf nur der deutsche Bundestag hier allgemeine Steuergesetze erlassen.
Darauf stützt sich unter anderem die erste Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat bereits im Sommer 2012 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zu den Beschwerdeführern gehören auch zahlreiche Kleingartenvereine.
Die Drogeriekette Rossmann klagt ebenfalls beim Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag. Die Klageschrift wendet sich gegen die Verletzung der Grundrechte bei der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes. Weiterhin sei der Rundfunkbeitrag eine allgemeine Steuer und daher durch die Länder verfassungswidrig zustande gekommen. Es würden auch systemwidrig betriebliche Kfz verbeitragt, obwohl mit dem Rundfunkbeitrag gerade nicht mehr an das Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten angeknüpft werden solle.
Das Land Thüringen hatte zunächst ein Rechtsgutachten eingeholt und daraufhin den Rundfunkbeitrag wegen Verfassungswidrigkeit abgelehnt. Später knickten Regierung und Parlament — wie üblich — wieder ein. Auch die FDP hatte zunächst mit Verfassungsklage gedroht. Um, wie üblich, danach wieder zurückzurudern.
( Zitate von:
www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige )
Es wurden aber schon Klagen vom Verfassungsgericht wegen Unzuständigkeit zurück gewiesen und der Gang durch die Instanzen verlangt....