Auf http://service.berlin.de/dienstleistung/324531/ ist immernoch von der GEZ die Rede
Zitat:
Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit.
Leider ist hier kein Taubblinde, der Geräte zum Empfang bereit hielt (und vielleicht hält), sie bei der ehemaligen GEZ anmeldete und sich nach der alten Regelung befreien ließ. So ist die Lüge, dass Taubblinde Menschen selbstverständlich wie bisher auch befreit sind, vielleicht nicht so auffällig. Und so selbstverständlich ist die Befreiung von Taubblinden auch nicht: das war die Leistung der Regierenden im Land Thüringen, um die Regelung vor dem Grundgesetz rechtssicher zu machen. Diese ganze Regelung basiert auf einem Lügengebäude, und die Rundfunkanstalten sind offensichtlich Experten im Bau solcher Gebäude.
Auch der Satz ist interessant: "Wer wenig Geld hat und bestimmte staatliche Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen." --- Wer wenig Geld hat und vom Sozialstaat nichts bekommt, soll verrecken.