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Autor Thema: Ist der Bescheid unwirksam?  (Gelesen 1965 mal)

P

Pelikan

Ist der Bescheid unwirksam?
Autor: 29. Mai 2013, 12:21
Ist der Bescheid unwirksam?


Angenommen(1):
1. Absender des Bescheides ist Köln.
2. Der Bescheid ist offensichtlich in Köln gedruckt worden (siehe DV-Freimachung).
3. Der Briefkopf zeigt als Absender die zuständige LRA   UND   den Beitragsservice.
4. Die rechte Info-Leiste zeigt nur Quellen des Beitragsservice an.
5. Der Textbaustein ist ohne Hinweis auf eine Übermittlung durch den Beitragsservice.
6. Rücksendung sind an die zuständige LRA  ODER  den Beitragsservice zu richten.

In VWVFG steht dazu

§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1.der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;

Da im Bescheid 2 Stellen als Absender / Empfänger genannt sind...wer hat den Bescheid erlassen?

Mit Gruß
Pelikan



(1) Kleine Textanpassung vorgenommen
Siehe bitte "2. Einhaltung geltenden Rechts" unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html
René (Administrator)


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c

chrismas

Re: Ist der Bescheid unwirksam?
#1: 29. Mai 2013, 12:32
Nein, ist er nicht, denn beide Einrichtungen sind für den Gebühreneinzug in deiner Region verantwortlich und daher ist es irrelevant, an wen von beiden du das richtest, ob nun Landesrundfunkanstalt oder direkt an den Beitragsservice.


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  • Beiträge: 3.270
Re: Ist der Bescheid unwirksam?
#2: 29. Mai 2013, 12:58
Aber sie sind hierarchisch nicht gleichwertig. Die Landesrundfunkanstalt ist der Auftraggeber. Der Beitragsservice ist für die Abwicklung grosser Aufkommen von über Formulare (08/15) abwickelbare Vorgänge geschaffen worden. Daher würde ich aussergewöhnliche Anliegen immer direkt an die LRA senden.
Die LRA hat in der Hierarchie das letzte Wort.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

c

chrismas

Re: Ist der Bescheid unwirksam?
#3: 29. Mai 2013, 14:01
Das ist deine Meinung, ich kenne die Strukturen in den LRA leider nicht, aber aufgrund der Schreiben, welche ich bisher bekommen habe, würde ich meinen, dass in den LRA ebenfalls eine Abteilung existiert, die eigentlich zum Beitragsservice gehört, aber halt direkt "vor Ort" erreichbar ist.


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Pelikan

Re: Ist der Bescheid unwirksam?
#4: 30. Mai 2013, 11:57
moin moin,

@chrismas

>> denn beide Einrichtungen sind für den Gebühreneinzug in deiner Region verantwortlich
es geht nicht um den Gebühreneinzug, sondern um den Bescheid.
Dazu sollte man schon wissen wer einen Bescheid erlassen darf, die Kölner jedenfalls dürfen es nicht.
Der Verein ist nicht rechtsfähig, was ihn offenbar nicht daran hindert trotzdem Bescheide zu versenden.
Es ist auch zu bezweifeln, das die zuständige LRA das autorisiert hat.

>>dass in den LRA ebenfalls eine Abteilung existiert
mit Sicherheit gibt es diese Abteilung...und warum ist sie im Infobereich nicht angegeben?
Offenbar will die LRA damit nichts zu tun haben, was aber ihre Aufgabe ist!
Wenn dann etwas schiefläuft, weil die Kölner im "rechtsfreien Raum" agieren, ist die LRA fein raus.

Mit Gruß
Pelikan



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