Danke für die Antworten.
Das jeder Auskunt von den Meldeämtern bekommt, der da hingeht und das beantragt, ist mir bekannt. Aus entsprechender Korrespondenz mit den Meldeämtern kann ich hierzu sagen, dass die Ämter an sich meist nicht einmal speichern, wer Auskunft verlangt. D.h. beantragt eine Person X Auskunft über die Person Y, um diese zuhause abzufangen und eine Abreibung zu verpassen (sagen wird mal, eine Rockercrew), dann können die Ermittlungsbehörden im nachhinein nicht mehr feststellen, wer die Auskunft beim EMA beantragt hat. Hier ist einiges bei den Ämtern im Argen.
Wie ich dem von Dir verschickten Lieferkonzept entnehmen, werden die Daten der Ämter in Paketen abgefragt, d.h. heute die Gemeinde Entenhausen, übermorgen die Stadt Springfield usw... Dies würde bedeuten, das der Abgleich zunächst ein EINMALIGES tabula rasa bedeutet. Zu meinem Fall kann ich mir deswegen nicht vorstellen, dass mein EMA die Daten in Eigeninitiative weitergibt, da die Weitergabe nur auf Antrag erfolgt und i.d.R. auch eine Gebühr erhoben wird (so denke ich wird man für die Weitergabe im Rahmen des Lieferkonzepts auch einen "Special Price" ausgehandelt haben).
Ich meine mich zu erinnern, dass ich damals an die Kabel BW eine Kopie meines Ausweises versenden musste. Ggf. hat sie sich daraus meine zweiten Vornamen abgezogen (den ich ansonsten niemals im Schriftverkehr verwende) und weitergleitet an die GEZ.
Nun denn, warte ich mal den Beitragsbescheid ab um meinen Widerspruch einzulegen.
Grüße,
belfastcarry