Sorry jetzt_reicht_es,
auch auf die Gefahr hin, als starrsinnig angesehen zu werden, bleibe ich bei meinem Widerspruch.
Ein Pirat namens Steinmann in Hessen handelt auch so:
https://www.piratenpartei-hessen.de/piratengedanken/2013-01-09-gez-widerspruch
Wie Victor 7 sagt, aus allen Rohren feuern!
Sorry, aber Herr Steinmann scheint es leider auch nicht verstanden zu haben.
Ich versuche es mit einem anderen Beispiel:
Das Finanzamt kann dich auffordern eine Steuererklärung zu machen. Gibst du keine Steuererklärung ab, so kann dich das Finanzamt schätzen. Damit sind sie auch sehr "großzügig". Mit der Schätzung schickt dir das FA einen Steuerbescheid. Den kannst du enfechten mit Widerspruch. Wird Widerspruch abgelehnt, so MUSS DU klagen. Die Klage hat aber keine aufschiebende Wirkung; will sagen, die festgesetzten Steuern muss du zahlen und bekommst diese wieder zurück, wenn du die Klage gewinst.
Wenn Herr Steinmann sagt
"Ich klage nicht. Ich warte bis ich verklagt werde. Die Beweislast liegt dann beim Kläger. Und ich denke, es wird nicht einfach die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen."
zeigt, dass er sich mit der Sache leider nicht auskennt.
GEZ hat nämlich die gleichen Befugnisse wie das FA. Wenn sie der Meinung sind, dass du zahlen musst, dann MUSS DU dagegen klagen. Die Klage hat jedoch keine aufschiebende Wirkung; das heißt, dass du erst zahlen musst und kannst nach der Klage (falls du gewinnst) dir die Kohle (inkl. Zinsen) zurück erstatten lassen.
Ich hoffe damit haben wir die Sache geklärt.
P.S.: jetzt wirst du fragen woher ich das lles weiß! Alles schon am eigenen Leib gespürrt