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Autor Thema: umziehen eine möglichkeit zum enkommen?  (Gelesen 2036 mal)

k
  • Beiträge: 1
umziehen eine möglichkeit zum enkommen?
Autor: 30. April 2013, 20:30
Hallo in die Runde,
auch ein guter Freund von mir hat letzte Woche, dank der Weitergabe der Einwohnermeldeämter Post vom Beitragsservice bekommen. Es ist das übliche schreiben mit bitte um Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen. Man möchte halt wissen seit wann man in der Wohnung wohnt etc..
Da mich das Thema auch interessiert und bald betreffen wird habe ich mich mal eingelesen.
Nun gibt es ja, wie ich hier gelesen habe zwei Möglichkeiten -> Zahlen oder Klagen. Klagen um die Gerichte zu beschäftigen finde ich grundsätzliche schon mal eine sinnvolle Sache und auch der Gedanke etwas gegen diese Überzogenen Gehälter (http://www.loaditup.de/files/750502_58ebp57sc2.pdf)
unternommen zu haben, finde ich gut, auch wenn die Aussichten auf Erfolg wohl eher gering sind. Die Rundfunkgebühren steigen leider viel schneller  als die Gehälter des kleinen Mannes und man sollte etwas gegen diesen Verein unternehmen.

Jetzt mal zu meiner Frage.  Das Thema dieses Forum
Aktionen gegen den Zwangsbeitrag - Eure Ideen!
Hier mal eine Idee
Er könnte ja auch die Beträge seit 1.Jannuar zahlen, dann kurzzeitig in einen Haushalt ziehen (WG) wo bereits gezahlt wird und auch dort wohnen. Dann natürlich sofort die Zahlung einstellen. Anschließend bzw später in eine neue Wohnung umziehen. Da der Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern ja nur einmal gemacht wird, könnte er sich für eine gewisse Zeit dem System entziehen.
Das ganze wäre natürlich mit erheblichem Aufwand verbunden und auch nicht fair den Leuten gegenüber, die keine Kosten und Mühen für eine Klage scheuen. Was denkt ihr?



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doe

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Da der Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern ja nur einmal gemacht wird, könnte er sich für eine gewisse Zeit dem System entziehen. [/i]

fragt sich, wie lange ...


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Er könnte ja auch die Beträge seit 1.Jannuar zahlen, dann kurzzeitig in einen Haushalt ziehen (WG) wo bereits gezahlt wird und auch dort wohnen. Dann natürlich sofort die Zahlung einstellen. Anschließend bzw später in eine neue Wohnung umziehen. Da der Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern ja nur einmal gemacht wird, könnte er sich für eine gewisse Zeit dem System entziehen.

Hallo keintv! Willkommen im Club!
Vorweg: Sich der Zahlung durch Tricks zu entziehen, schadet kurzzeitig dem ÖR, ändert aber nicht am System, dass abgeschafft werden muss.
Ich bevorzuge die Methode des zivilen Ungehorsams und verweigere offiziell und begründet die Zahlung. Der Gesetzgeber braucht dringend ein wirksames Echo aus der Bevölkerung.

Bei der von Dir genannten Variante reicht es eigentlich, sich dauerhaft dort anzumelden, wo der Beitrag sowieso entrichtet wird. Eine Überprüfung des wirklichen Aufenthaltortes wird es nicht geben, weil es 1. keine Hausbesuche mehr geben wird und 2. die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht der Vermieter über Bewohner (§9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) von den ÖR freiwillig nicht in Anspruch genommen wird.

Sowohl Nichtzahlen als auch Falschanmeldung sind Ordnungwidrigkeiten, die mit einem Bußgeld belegt werden können, wobei die Wahrscheinlichkeit bei Falschanmeldung erwischt zu werden, gering ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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