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Autor Thema: Beschäftigungstherapie für GEZ  (Gelesen 3718 mal)

v
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Beschäftigungstherapie für GEZ
Autor: 25. April 2013, 10:01
Hallo alle miteinander,

wie schaut es eigentlich mit einer Beschäftigungstherapie für die GEZ aus?

Die Idee: man nehme 100 Briefumschläge, lege ein Blatt Papier (von mir aus mit Botschaften bedruckt - vlt. Werbung?) ein, gebe als Adresse an "Antwort: Beitragsservice Köln" und werfe selbige auf mehrere Briefkästen verteilt anonym ein.

Wenn dass 100 Leute machen, kommen bei der GEZ 10 000 Antwort schreiben an (wer zahlt dann eigentlich das Porto?), welche auch angenommen / geöffnet werden müssen.

Gibt es Gesetze, die solche Aktionen verhindern könnten?


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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#1: 25. April 2013, 10:07
Lustig, aber wir sind längst aus diesem Stadium heraus. Wir suchen nach LÖSUNGEN und Möglichkeiten einer Systemreform. Solche Aktionen helfen uns nicht und können schnell wie ein Bumerang zurückschlagen.


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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#2: 28. April 2013, 21:11
Haben die Schutzgelderpresser eine rechtliche Handhabe dagegen, wenn man das Schutzgeld wöchentlich überweist?


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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#3: 28. April 2013, 22:42
Nein, haben sie nicht. Es ist ihnen aber auch relativ egal. Einzahlungen werden digital erfasst und entsprechend dem jeweiligen Teilnehmerkonto gutgeschrieben. Erledigt alles die EDV. Die Rechenschieber wurden im Betrieblichen Rechnungswesen schon vor 20 Jahren abgeschafft. Da bemüht sich keiner mehr von „Hand” darum.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

B
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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#4: 28. April 2013, 23:56
Da bemüht sich keiner mehr von „Hand” darum.

Deswegen die Idee mit dem Gefängnis. Da wird's persönlich.


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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#5: 29. April 2013, 14:35
Nein, haben sie nicht. Es ist ihnen aber auch relativ egal. Einzahlungen werden digital erfasst und entsprechend dem jeweiligen Teilnehmerkonto gutgeschrieben. Erledigt alles die EDV. Die Rechenschieber wurden im Betrieblichen Rechnungswesen schon vor 20 Jahren abgeschafft. Da bemüht sich keiner mehr von „Hand” darum.

Erhöht die wöchentliche Überweisung die Kosten den "Beitragsservice"?


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G

GEZeterei

Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#6: 29. April 2013, 14:58
Nicht wirklich, und solche Aktionen bringen nichts. Macht alles der Computer und der ärgert sich nicht mal ;-)


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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#7: 29. April 2013, 16:37
Nicht wirklich, und solche Aktionen bringen nichts. Macht alles der Computer und der ärgert sich nicht mal ;-)

Also es gibt die Möglichkeit die Zahlen z.B. römisch zu verschlüsseln.

Oder man schreibt die Zahlen als Wort.

Das gilt natürlich nicht für das Konto und den Betrag, denn dann wäre ja die überweisende Bank von der Maßnahme betroffen.


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Re: Beschäftigungstherapie für GEZ
#8: 29. April 2013, 16:58
Oder ohne Beitragsnummer und ohne Namen bezahlen.
Aber mit einem Nachweis.



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