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Autor Thema: Klage vor dem BGH / Bundesverf.gericht  (Gelesen 2753 mal)

r
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Klage vor dem BGH / Bundesverf.gericht
Autor: 14. März 2013, 11:54
Hallo zusammen,

ich denke, das Problem kann man nur durch eine organisierte, gemeinschaftliche Klage
beim BGH bzw. Bundesverfassungsgericht restlos beseitigen.

Aus meiner Sicht ist der ÖRR mit Zwangsfinanzierung schon lange nicht mehr zeitgemäss.
Wir haben eine multimediale Gesellschaft und das Recht auf freie Selbstbestimmung was Informationsquellen
angeht. Wir brauchen den ÖRR definitiv nicht zur politischen Bildung etc.

Die rechtliche Grundlage für eine Zwangsfinanzierung steht damit für mich auf sehr wackeligen Beinen.

Eine Klage muß aber sorgfältig juristisch vorbereitet werden und eine breite Unterstützung in der Bevölkerung dafür
wäre sehr hilfreich. Eine gut organisierte Vorbereitung in möglichst großer Unterstützergemeinde ist hier unabdingbar.

Wer kann soetwas vorbereiten und organisieren?

Der Deutsche Bürger ist mündig genug, selbst zu entscheiden wie und wo er sich informieren möchte und zu welchem Preis!


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D
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Re: Klage vor dem BGH / Bundesverf.gericht
#1: 14. März 2013, 14:19
Immer wieder wird hier im Forum die Sammelklage angesprochen, die es in Deutschland nicht gibt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage

Jedoch eine Verbandsklage ist möglich, hierzu bedarf es, eines funktionierten Vereins.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsklage


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j

jetzt_reicht_es

Re: Klage vor dem BGH / Bundesverf.gericht
#2: 14. März 2013, 14:35

... und eine breite Unterstützung in der Bevölkerung dafür
wäre sehr hilfreich.
Daran scheiters doch schon. Wenn wir eine bereite Unterstützung in der Bevölkerung hätten, bedürfte es doch keine Klagen mehr zu organisieren.

Ein Volksentscheid in einer der 16 Bundesländer hätte das Problem gelöst....


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r
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Re: Klage vor dem BGH / Bundesverf.gericht
#3: 14. März 2013, 19:51
Warum kann man sich nicht zu einem Verein/ Verband Gleichgesinnter zusmmenschließen und
dann eine Verbandsklage organisieren?

Es braucht nur ein paar gute Organisatoren, ein paar versierte Juristen im Hintergrund und eine
eingermassen breite Unterstützung - immerhin wurden ja hier fast 50.000 Unterschriften gesammelt.

Da es sich vermutlich zu mehr als 90% um Sparfüchse handelt, wird nicht viel Vereinskapital zusammenkommen
um ggf. externe juristische Beratung einkaufen zu können.
Aber Eigeninitiative hilft doch auch schon - und sicherlich sind hier ein paar versierte Juristen dabei - ich kenne
da auch jemanden  ;)


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M
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Re: Klage vor dem BGH / Bundesverf.gericht
#4: 14. März 2013, 20:54
Also gut: die Fom der Sammelklage gibt es in Deutschland nicht, dann (vielleicht) die Verbandsklage - dazu ist juristischer Sachverstand gefordert und die dafür erforderlichen Mittel, um den Sachverstand zu honorieren. Möglicherweise ist die Annahme richtig, dass unter den ÖR-Gegnern kein Jurist ist und zudem viele der ÖR-Gegner Sparfüchse sind. Dennoch wäre es einen Versuch wert, einen Aufruf zu starten
- ob ein/e (oder mehrere) Teilnehmer/in der Unterschriftenaktion Jurist/in  ist und bereit wäre den/die Kläger vor Gericht zu vertreten
und
- ob die Teilnehmer bereit sind, den Klageweg durch eine Spende finanziell zu unterstützen.
Falls es zutrifft, dass 90 % der rd. 50.000 Unterzeichner "Sparfüchse" sind, blieben immer noch 5.000 potentielle Spender. Bei angenommen 10 EURO pro Spender kämmen rd. 50.000 EURO zusammen. Dafür lässt sich bestimmt auch ein Rechtsanwalt "auf dem freien Markt" finden, sofern unter den ÖR-Gegnern kein Anwalt zu finden ist. Die Sicherung und zweckgebundene Verwendung der Spenden lässt sich notariell sicherstellen. 
Die Plattform für diesen "Aufruf" haben wir mit "gez-boykott.de"!


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