Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Interessanter Wiki-Artikel  (Gelesen 3069 mal)

D
  • Beiträge: 311
  • liberté, égalité, fraternité!
Interessanter Wiki-Artikel
Autor: 06. März 2013, 22:22
Findet ihr hier:   http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland-Fernsehen

Besonders interessant das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961, das sogenannte 1. Rundfunk-Urteil.  Hier ein Auszug daraus:

" „Das Fernmeldewesen beginnt erst mit der Übermittlung der sendefertigen Ton- und Bildsignale vom Rundfunkstudio zu einem oder mehreren Sendern (Übermittlung durch Leitungen oder durch Funk); es umfasst sodann die Ausstrahlung der Sendung und die sich etwa daran anschließenden technischen Vorgänge bis zum Empfang der Sendung. Zum Fernmeldewesen im Sinne von Art. 73 Nr. 7 GG gehören die technischen Voraussetzungen, deren Regelung für einen geordneten Ablauf des Betriebs der Rundfunksender und des Empfangs ihrer Sendungen unerlässlich ist …“"

Kann man aus diesem Urteil nicht ableiten, dass der "Empfang der Sendung" eine Voraussetzung für das alte Gebührenmodell war und somit das neue Beitragsmodell im Umkehrschluss schon alleine deshalb unrechtmässig ist, da es nicht mehr an den Empfang einer Sendung sondern an einen Wohnraum gekoppelt ist?  Greift der Rundfunkbeitrag nicht auch deshalb in das BGB (sowie einige weitere Gesetze) ein, wie es z.B. hier ersichtlich ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_%28Deutschland%29

Weitere interessante Wiki-Artikel findet man unter folgenden Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Freies_Fernsehen_Gesellschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Pers%C3%B6nlichkeitsrecht

Wie ist Euere werte Meinung zu obiger These?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit.   Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)

S
  • Beiträge: 376
  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Re: Interessanter Wiki-Artikel
#1: 06. März 2013, 22:26
Hi,

hui!

Das ist eine Begründung, die einem Juristen Spass machen wird.

Da brauchst es aber absolute Profis, um darauf abzustellen.....aber nach meinem Rechtsempfinden passt das.

Lg!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Suche Mitstreiter für Demos und Flashmobs! Bitte per PM melden!

B
  • Beiträge: 22
Re: Interessanter Wiki-Artikel
#2: 06. März 2013, 22:35
...du sagst es. jeder schlüssig denkende mensch wird dir beipflichten.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

F

Fritzi

Re: Interessanter Wiki-Artikel
#3: 06. März 2013, 22:54
Wir denken in diesen Fällen viel zu ehrlich. Wir wissen doch mittlerweile, worum es den ÖRR wirklich geht. Und die Juristen, wenn sie denn gut von den Klienten bezahlt werden, freuen sich 'nen Ast. Viele Bürger strengen sich hier im Forum und sicher auch anderswo an, versuchen die ÖRR-Thematik immer mal wieder aus einem anderen Blickwinkel zu beleuchten. Nett!!! Erreichen wird aber keiner was. Wir hatten das doch schon mehrfach. Aber... mir gefällt der Ansatz dieses Threads auch, absolut.





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 376
  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Re: Interessanter Wiki-Artikel
#4: 06. März 2013, 22:59
Daniel61,

sag an, verwendest Du die Begründung in Deiner Klage?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Suche Mitstreiter für Demos und Flashmobs! Bitte per PM melden!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Interessanter Wiki-Artikel
#5: 07. März 2013, 00:56
auch diese Rundfunkurteile - zitiert als Pro-Argumente in der Petition

Muster - Petition gegen
RundfunkBEITRAG/ RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag/
15. RundfunkÄNDERUNGSstaatsvertrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4739.msg32775.html

sind "nicht von schlechten Eltern":

Auch die ergänzenden  Pro-Petition-Argumente sind sehr schlagkräftig!!!
https://www.openpetition.de/petition/argumente/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem

"Rundfunkurteile"
Zitat
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, das zur Funktionserfüllung geboten erscheint. Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung notwendig ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Zitat
Aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181 Im 7. Rundfunkurteil von 1992 heißt es dort unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfanges ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten treffen, finanziell zu honorieren.
Zitat
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbstständigen kann.
(Aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts , Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Interessant aber auch die Versäumnisse, der zwar vollmundig in den Präambeln der Rundfunkänderungsstaatsverträge postulierten, jedoch bis dato ignorierten Absichtserklärungen:

"Versäumnisse"
Zitat
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funktionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des Finanzbedarfs führt. Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung des Finanzierungssystems des ö.-r. Rundfunks auch im Zuge technischer Konvergenz sicherstellt, dass das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgaben darstellen kann.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages. Eine Programmvermehrung über die derzeit bestehende Gesamtheit aller Programme und Dienste hinaus soll wegen der damit verbundenen Belastung für den Gebührenzahler vermieden werden. Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.
Quelle: Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000
Zitat
Der Sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zugrunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen. Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.
Quelle: Präambel zum 5.Rundfunkstaatsvertrag im Jahr 2000


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Interessanter Wiki-Artikel
#6: 07. März 2013, 07:30
...
" „Das Fernmeldewesen beginnt erst mit der Übermittlung der sendefertigen Ton- und Bildsignale vom Rundfunkstudio zu einem oder mehreren Sendern (Übermittlung durch Leitungen oder durch Funk); es umfasst sodann die Ausstrahlung der Sendung und die sich etwa daran anschließenden technischen Vorgänge bis zum Empfang der Sendung. Zum Fernmeldewesen im Sinne von Art. 73 Nr. 7 GG gehören die technischen Voraussetzungen, deren Regelung für einen geordneten Ablauf des Betriebs der Rundfunksender und des Empfangs ihrer Sendungen unerlässlich ist …“"

Kann man aus diesem Urteil nicht ableiten, dass der "Empfang der Sendung" eine Voraussetzung für das alte Gebührenmodell war und somit das neue Beitragsmodell im Umkehrschluss schon alleine deshalb unrechtmässig ist, da es nicht mehr an den Empfang einer Sendung sondern an einen Wohnraum gekoppelt ist?  ...

Das finde ich auch sehr pfiffig! Jetzt wird auch klar, warum die so gegen die Verschlüsselung sind. Und die müsste, auch abgeleitet aus dem 1. Rundfunkurteil von 1961, ebenfalls rechtlich möglich oder sogar notwendig sein.  Dort wird auf technische Voraussetzungen des Jahres 1961 abgestellt. Nun sind wir aber schon ein bisschen weiter und damit kann sich dann der ÖRR mit seiner so häufig gepriesenen Entwicklungsgarantie doch mal vollständig den technischen Entwicklungen anpassen. Wer hätte sich z. B. 1961 einen Online-Bankverkehr mit PIN, TAN und ähnlichem vorstellen können? Allenfalls Captain Kirk und Mr. Spock. Aber jetzt sind wir alle Kirk und Spock. Nur mit dem weg-beamen (denglisch) klappt es nicht so ganz.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben