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Autor Thema: Europe Direct  (Gelesen 2520 mal)

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Europe Direct
Autor: 11. Februar 2013, 12:41
Hab schon angefangen die EU darüber zu befragen

http://europa.eu/europedirect/write_to_us/mailbox/index_de.htm

Es gibt doch hier Leute die sehr gut Texte verfassen können, macht die Leute in der EU aufmerksam.
Gegen die 2 geschmierte Gebrüder Kirchhof wird schwer anzukommen, EU könnte evt. da was bewirken.
Die setzen sich wohl gerne für Menschenrechte und Datenschutz ein.
Es sollen einfach tausende anfragen an die kommen, mal sehen evt bringt es was.

Gruß


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Re: Europe Direct
#1: 11. Februar 2013, 13:26
Dann sind Sie sicherlich auch in der Lage, Ihre(n) Brief(e) hier im Forum mit "genauen Angaben" und "klar und deutlichen Formulierungen" zu dokumentieren.


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Re: Europe Direct
#2: 15. Februar 2013, 19:05
So nach 5 Tagen kam eine Antwort zu dem Thema von Europe Direct:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen angesprochene Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunksysteme durch die Mitgliedstaaten wird von der Kommission nach den Regeln über staatliche Beihilfen beurteilt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet zwar grundsätzlich staatliche Beihilfen, sieht aber Ausnahmen von diesem allgemeinen Verbot vor. Im Bereich des Rundfunks ist eine Finanzierung, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Rundfunkanstalten dient, grundsätzlich zulässig. Die Beurteilung staatlicher Rundfunkförderung richtet sich dabei nach der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist und die Sie unter dem angegebenen Hyperlink finden können:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:257:0001:0014:DE:PDF

Das Gemeinschaftsrecht hat die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anerkannt und stellt es den Mitgliedstaaten frei, das System des öffentlichen Rundfunks sowie seine Finanzierung zu regeln. Eine solche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann allein durch staatliche Mittel erfolgen, aber auch eine duale Finanzierung durch staatliche Mittel und Werbemaßnahmen ist gestattet. Verschiedene Formen der staatlichen Mittel, z.B. die Finanzierung durch staatliche Zuweisungen auf Grundlage des nationalen Budgets, eine Rundfunkgebühr, Steuern oder andere Abgaben sind hierbei denkbar.

Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in Deutschland war Gegenstand einer förmlichen Kommissionsentscheidung. In ihrer Entscheidung vom 24. April 2007 hat die Kommission festgestellt, dass gegen Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Entscheidung finden Sie unter folgendem Link:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/comp-2005/e003-05.pdf.

Für weitere Informationen über die Entscheidung verweise ich Sie ferner auf die Pressemitteilung sowie auf die von der Kommission veröffentlichten „Fragen und Antworten", die Sie auf den folgenden Internetseiten abrufen können:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/543&type=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
und
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/07/150&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
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Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013
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http://europa.eu/citizens-2013/de/home

Haftungsausschluss
Bitte beachten Sie, dass die von EUROPE DIRECT zur Verfügung gestellten Informationen nicht rechtsverbindlich sind.


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Re: Europe Direct
#3: 15. Februar 2013, 19:20
Herzlichen Dank für die Einpflegung der Antwort.


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Re: Europe Direct
#4: 15. Februar 2013, 23:36
eine Antwort zu dem Thema von Europe Direct:

... Im Bereich des Rundfunks ist eine Finanzierung, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Rundfunkanstalten dient, grundsätzlich zulässig.
... Eine solche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann allein durch staatliche Mittel erfolgen, aber auch eine duale Finanzierung durch staatliche Mittel und Werbemaßnahmen ist gestattet. Verschiedene Formen der staatlichen Mittel, z.B. die Finanzierung durch staatliche Zuweisungen auf Grundlage des nationalen Budgets, eine Rundfunkgebühr, Steuern oder andere Abgaben sind hierbei denkbar...

Na, also. Nicht zwingend durch eine Gebühr bzw. Beitrag, wie man uns weismachen will.


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Re: Europe Direct
#5: 22. Februar 2013, 18:37
Hallo Leute,

heute kam weitere Antwort:

 Sehr geehrter Herr Schwarzseher,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Jeder, der der Auffassung ist, dass seine Grundrechte verletzt worden sind, kann eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats einreichen. Das Gericht kann unter der folgenden Adresse kontaktiert werden:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europarat
67075 Straßburg
Frankreich
Tel. : +33 (0)3 88 41 20 18
Fax : +33 (0)3 88 41 27 30
http://www.echr.coe.int/echr/

Wir bitten Sie zu beachten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nur Fälle annehmen kann, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,


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