Hallo miteinander
Bald werde ich wohl durch die Rasterfandung dieser Ges****-Behörde ebenfalls dem kollektiven Zwangsdiebstahl unterliegen. Da ich nicht rechtschutzversichert bin und die Muße habe, zu klagen, habe ich mich vorerst damit abgefunden, zahlen zu müssen.
Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen: Können sie mir in irgendeiner Form befehlen wie und wann ich zahlen muss? Auch wenn im Staats"Vertrag" steht man müsse in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für 3 Monate zahlen könnte ich dies dann auch durch eine beliebighohe Anzahl von Überweisungen von all meinen 5 Konten tätigen? Ich werde dann dafür sorgen, dass ich den Betrag um einige Cent überschreite um ihren Buchungsaufwand noch höher zu treiben, aber auf jeden Fall der Zahlung nachkomme. Somit hat dieses Machwerk irrsinniger Bürokratie doch eigentlich forderungstechnisch keine Handhabe gegen mich, wenn ich Ihnen Nachweisen kann, dass die 50 Überweisungen alle von mir getätigt wurden und den fälligen Betrag erfüllen.
Was ist eure Meinung dazu?