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Autor Thema: Verweigerter Briefverkehr  (Gelesen 8101 mal)

g
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#15: 16. Februar 2013, 15:06
Ich denke, dass ich vergessen wurde, aber das ist alles Schnee von gestern.

Ich warte immer noch, damit ich klagen kann. (Beitragsbescheid)

Wichtig ist, das wir den Beitragsservice so viel wie möglich belasten.


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g
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#16: 16. Februar 2013, 15:18
Zitat
Eine Lösung wäre gewesen, Gebühren so wie es vor 2007 war (keine Gebühr für PC), und den Auftrag des Rundfunks so einzuschränken und definieren, dass die Gebühren wieder zumutbar für jene werden, die das Zeug konsumieren wollen.

Das Problem ist, dass die Medien sich weiterentwickelt und die GEZ nicht. Die ÖR-Anstalten versuchen sich künstlich am Leben zu halten statt sich anzupassen. Es ist wie ein Tumor der bis zur Wurzel heruntergeschnitten werden muss. Leider duldet die Evolution solche Zustände nur kurzfristig.

Es gibt viele Lösungen wie man die Qualität des Programms hoch halten könnte und zugleich die Aufgabe des ÖR erfüllen kann. Nur damit wir das hinbekommen, müssen die GEZ/AZDBS abgeschafft und das gestern. Das wird sowieso früher oder später kommen.

Wer sich solche Verträge einfallen lässt, ist doch nicht ganz dicht im Kopf. Leider glauben noch zu viele Leute das sei alles in Ordnung was dort oben beschlossen wurde.

Naja, es gibt ja auch viele IT-Legastheniker, und wir haben viele Rentner in Deutschland... also kein Wunder, dass die Akzeptanz so hoch ist.

Vergesst das mit den Lösungen. Es gibt nur eine Lösung. GEZ/AZDBS weg!!!! Und daran müssen wir arbeiten. Belastet die Anstalten so viel wie möglich.

Klagen, Widersprechen, Zahlungen einstellen, auf die Demos gehen. Hauptsache belasten...


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o
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#17: 16. Februar 2013, 19:57
Wer sich solche Verträge einfallen lässt, ist doch nicht ganz dicht im Kopf.

Wichtig ist dabei noch zu sagen, dass die Verantwortlichen nicht aus geistiger Benebelung so entschieden haben, sondern aus voller Absicht heraus!
Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat nur das Ziel den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Dauer mehr Einnahmen zu generieren und Rundfunkverweigerern (bei der GEZ auch gerne als Schwarzseher betitelt) das Gebührenmodell aufzuzwingen.

Leider glauben noch zu viele Leute das sei alles in Ordnung was dort oben beschlossen wurde.

Ich weiß gar nicht, wie oft ich in diesem Jahr, in persönlichen Gesprächen schon den Satz gehört habe:
Zitat
Jetzt trifft es euch Zahlungsverweigerer auch endlich.



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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

j

jetzt_reicht_es

Re: Verweigerter Briefverkehr
#18: 18. Februar 2013, 10:46
Ich denke, dass ich vergessen wurde, aber das ist alles Schnee von gestern.

Ich warte immer noch, damit ich klagen kann. (Beitragsbescheid)

Wichtig ist, das wir den Beitragsservice so viel wie möglich belasten.

Ist der Beitragsbescheid Kostenpflichtig?
was riskiert man eigentlich, wenn man sich nicht aktiv bei dem Verein meldet, sondern erst mal wartet bis ein Bescheid kommt?


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c
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#19: 18. Februar 2013, 20:00
Nach §12 (1) Nr. 1 begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deiner Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommst.
Die Landesrundfunkanstalten können laut Gesetz selbst entscheiden, ob sie dieser Nachgehen und eine Geldbuße verhängen. Ehrlichgesagt, glaube ich nicht, dass bei allen Haushalten, die beim Datenabgleich noch gefunden werden, zusätzlich eine Geldstrafe verhängt wird. Das wäre dann selbst für die Blutsauger zu heftig. Aber Garantieren kann man natürlich für nix und laut Gesetzt dürfen sie es.

Ich würde mich jedenfalls nicht freiwillig anmelden, wäre ich nicht schon als ehemaliger "Radiozahler" registriert.


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jetzt_reicht_es

Re: Verweigerter Briefverkehr
#20: 18. Februar 2013, 20:15
Nach §12 (1) Nr. 1 begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deiner Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommst.

Ja,
aber wenn du berechtigte Zweifel an die Verfassungskonformität des Gesetzes hast, kann man dir doch nicht mit dem selben Gesetz noch eine OWI anhängen. Zu minderst wurde mich das stark wundern.



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Uwe

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Re: Verweigerter Briefverkehr
#21: 18. Februar 2013, 20:22
Zitat von: copenfan am Heute um 20:00
Nach §12 (1) Nr. 1 begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deiner Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommst.

Ich hab kein Fernsehen,Radio, Internet oder Zeitungen
Woher soll ich das wissen.
 ;D


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jetzt_reicht_es

Re: Verweigerter Briefverkehr
#22: 18. Februar 2013, 22:24
Zitat von: copenfan am Heute um 20:00
Nach §12 (1) Nr. 1 begehst du eine Ordnungswidrigkeit, wenn du deiner Meldepflicht nicht innerhalb eines Monats nachkommst.

Ich hab kein Fernsehen,Radio, Internet oder Zeitungen
Woher soll ich das wissen.
 ;D
Das ist gut!
Das merke ich mir!


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s
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Re: Verweigerter Briefverkehr
#23: 19. Februar 2013, 22:57
Wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Du musst Dich informieren wem Du Geld in den Rachen werfen darfst ;)

Ich bin Gebührenverweigerer und hab alles was von der GEZ kam einfach ignoriert, bin also dort nicht registriert. Jetz werd ich sicher nach der Rasterfahndung angeschrieben. Bin mal gespannt was da kommt....
Ob ich weiter ignoriere oder Wiederspruch einlege und klage, weiß ich noch nicht. Die werden aber bei Ignoranz sicher den Vollzieher schicken...
Insgeheim hoff ich ja noch bissel drauf durchs Raster zu fallen  8)


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