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Autor Thema: Fundstelle gesucht - Aussage zu mögl. Gebührenerhöhung bei fehlender...  (Gelesen 2394 mal)

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Zustimmung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Ich meine, irgendwo in den weiten Welten des Netzes gelesen zu haben, dass seitens der Politik die Aussage getroffen wurde, dass eine mögliche Gebührenerhöhung wie ein Damoklesschwert über den Häuptern der Entscheidungsträger geschwebt haben soll: wenn Ihr dem 15. RÄStV nicht zustimmt, müssen wir leider die Gebühren/Beiträge erhöhen.

Hat jemand eine leise Ahnung, wo das wohl zu finden ist?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Danke, Sophia.Orthoi, das ist wirklich  hilfreicher als die Antworten der Schlagwortposter, die es damit zwar immerhin auf über 400 Einträge bringen, aber ansonsten nicht allzu viel zur Sache beitragen.

Ich werde mal versuchen, herauszufinden, ob ich in den anderen Landtagen nicht ähnliches finden kann.

Wenn da nämlich Druck auf die Politik ausgeübt wurde, stelle ich mal ganz klar die Freiheit des Mandates in Frage.


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31.03.2011
Plenarprotokoll 15/30
Dr. Angelica Schwall-Düren:
Zitat
...Außerdem weise ich darauf hin, dass dieser Staatsvertrag die einzige Möglichkeit ist, um eine Gebührenerhöhung
zum 1. Januar 2013 zu vermeiden. Wenn dieser Staatsvertrag nicht in allen Ländern ratifiziert wird, wird es mit Sicherheit zu einer Gebührenerhöhung kommen. Wenn er aber ratifiziert wird, bestehen gute Chancen auf eine Beitragsstabilität
für mindestens zwei weitere Jahre...

und weiter unten:

Zitat
...Abschließend darf ich auf einen anderen Aspekt hinweisen, der nicht den Rundfunkbeitrag betrifft. Wie Sie wissen, setzt sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Dagegen hat, wie wir letzte Woche im Hauptausschuss gehört haben, die Intendantin des WDR keine Einwände, solange die entsprechenden Einnahmeausfälle kompensiert werden....

Damit meine sie wohl unmissverständlich, dass dann anderweitig das Geld beschafft werden muss. Dass man aber bei Einnahmeinbrüchen Ausgaben vermindern sollte, darauf kommt die Dame wohl nicht.


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Im PDF Dokument:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/umdrucke/3200/umdruck-17-3299.pdf

findest Du die gesuchte Aussage.

Einige interessante Passagen:

- Beiträge auf Kfz sollen mittelfristig entfallen - wie lange ist mittelfristig, 2014 oder früher?
- sparsamer Mitteleinsatz - aha, ab wann bitteschön, wer kontrolliert es? Transparenz  zum Bürger?
- Qualität erhöhen/ Mehrwert auf zeigen - okay, gerne - wodurch ?
- Problemstellung Datenschutz - prima erkannt, und die neue Regelung ?
- Appell zur Vermieterauskunft - ohne Worte, Politik als Furz des ÖRR ??

Das Schreiben möchte ich in meinen Worten nochmals zusammenfassen:

"Wir wissen dass Ihr viel zu teuer seid. Auch euer Programm ist scheisse. Schaut zu, dass es nicht so auffällt. Raubt dazu noch ein paar Unbeteiligte aus. Wir helfen euch aus der Patsche. Die Gesetze könnt Ihr missachten, aber bitte nicht zu arg. Bevor Ihr alle Grundgesetze missachtet, fragt uns erst nachdem Ihr es gemacht habt.. Versucht doch bitte auch mal endlich mit Geld auszukommen, Ihr Geldverballerungsmaschinen. Denkt daran, wer euch schützt. Falls Ihr dies, wie immer nicht packt, reden wir einfach noch mal drüber. Wir kennen immer einen, der es zahlt. Wichtig ist allein, dass dieser Betrug nicht auffliegt."
Eure euch liebende Regierung.



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Danke, Sophia.Orthoi, das ist wirklich  hilfreicher als die Antworten der Schlagwortposter, die es damit zwar immerhin auf über 400 Einträge bringen, aber ansonsten nicht allzu viel zur Sache beitragen.

Ich werde mal versuchen, herauszufinden, ob ich in den anderen Landtagen nicht ähnliches finden kann.

Wenn da nämlich Druck auf die Politik ausgeübt wurde, stelle ich mal ganz klar die Freiheit des Mandates in Frage.

Da das BGB als allgemeines Gesetz immer dann gilt, wenn Spezialgesetze nicht greifen: §123 BGB - Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder Drohung.


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