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Autor Thema: ÖRR regelt das " Sehrecht "  (Gelesen 3609 mal)

s

six2seven

ÖRR regelt das " Sehrecht "
Autor: 11. Februar 2013, 16:01
Hallo,
vielleicht sollte man an die Anfänge des ÖRR erinnern, wo explizit die
-   Sehrechte –  geregelt wurden, es beleuchtet das System besser.

Ich besitze einen Fernseh/Rundfunk - Genehmigungsvertrag aus den 60er Jahren, der in Absatz 4. diese Maßnahmen vorschreibt :

Zitat:
……..mit dem Gerät dürfen nur Sendungen empfangen werden ,… die für die             Allgemeinheit bestimmt sind….sollten….. andere Sendungen empfangen werden, dürfen sie weder aufgezeichnet….., noch ausgewertet werden…auch darf es Anderen nicht mitgeteilt werden…., das Vorhandensein solcher Sendungen darf auch nicht irgendwie zur Kenntnis Anderer gebracht werden.

Zitat Ende

G. Orwell lässt grüßen.



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Re: ÖRR regelt das " Sehrecht "
#1: 11. Februar 2013, 16:52
Ich besitze einen Fernseh/Rundfunk - Genehmigungsvertrag aus den 60er Jahren, der in Absatz 4. diese Maßnahmen vorschreibt
[...]

Aus der Sowjetzone? Oder aus der restlichen Besatzungszone?


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six2seven

Re: ÖRR regelt das " Sehrecht "
#2: 12. Februar 2013, 10:38
Ich besitze einen Fernseh/Rundfunk - Genehmigungsvertrag aus den 60er Jahren, der in Absatz 4. diese Maßnahmen vorschreibt
[...]

Aus der Sowjetzone? Oder aus der restlichen Besatzungszone?
Hallo,
könnte absolut sein, ist es aber nicht,
Es handelt sich um den ganz
normalen Berechtigungsschein
für Radio und TV,  Bez. Rheinl./Pfalz.

Ich will damit zeigen, dass der Herrschaftsanspruch
der ÖRR, sich schon damals manifestiert hat
und wir wissen aus der Gegenwart, wie schwierig es ist,
etablierte Herrscherstände auszuhebeln.

Es wird ein steiniger Weg.

 


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Re: ÖRR regelt das " Sehrecht "
#3: 12. Februar 2013, 11:37
Kannst Du das Dingen mal scannen (lassen) und hier als PDF einstellen. Ist ja von allerhöchstem historischen Interesse.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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six2seven

Re: ÖRR regelt das " Sehrecht "
#4: 12. Februar 2013, 13:30
Hallo,
anbei die Scans,
Man erkennt im Vertrag,
dass die Alleinherrschaft, ohne Rücksicht
auf beginnende mediale Entwicklungen,
gesichert bleiben sollte.

Gruß


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Re: ÖRR regelt das " Sehrecht "
#5: 12. Februar 2013, 13:57
Vielen Dank!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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