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Autor Thema: hi hilfe wegen GV  (Gelesen 3045 mal)

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  • Beiträge: 2
hi hilfe wegen GV
Autor: 30. Juli 2014, 01:13
Hallo in die runde
Person A hat ein riesen Problem mit der gez. Person B (Freundin) hat wahnsinn Probleme mit der Gez.
Sie war allein erziehende mutter und hat ca 2011 Stundung bei der gez beantragt seitdem wurde kein Cent mehr abgebucht.
Und es gab auch keine weiter Korrespondenz bis im März auf einmal der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand der durchsuchte die Wohnung nach pfändbaren dingen -> keine da gv ging wieder -> Freundin ruft bei gez an -> da wurde ihr mittgeteilt das Stundung der beiträge gar nicht möglich wären ->
keine Einigung mit gez ...
jetzt wieder Anmeldung vom besuch von Gv
was würdet ihr tun
danke für die hilfe


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 05:39 von Uwe«

  • Beiträge: 710
Re: hi hilfe wegen GV
#1: 30. Juli 2014, 14:19
GV? :D hahaha* witzig, das ist kein Sexual-Forum hier. *Spaß ende*


Niemand in die Wohnung lassen, ohne Durchsuchungsbefehl der höchst richterlich handschriflich unterschrieben wurde!!!
Ein Durchsuchungsbefehl wird in vielen Fällen nicht auf die ganze Wohnung bezogen sondern nur Teilbereich, steht im Durchsuchungsbefehl drin.
Immer Kopie verlangen!!!
Immer einen Zeugen dazu holen!!!
Persönliche Daten feststellen, wer ist die Person wirklich (echter Gerichtsvollzieher?) und was darf sie wirklich?!
Kein Wort sprechen, man kann alles gegen Euch verwenden.
(gilt auch für polizeiliche Durchsuchungen/Kontrollen)


Wenn keine Stundung, warum dann ein Besuch?
Keine Klärung kein Handlungsbedarf eurer Seite nötig.
Entscheidet euch, zahlen oder nicht!
Ratenzahlung ist immer möglich.

Wenn nicht zahlen dann Einspruch/Widerspruch auf alles erheben, Vorlagen im Forum, da postet euch sicher noch jemand was, brauchbares.
Wenn ihr zahlen wollt, dann rate ich davon ab, ihr unterstützt damit immerhin eine Menge unrecht. Außerdem ist ganze Sache sehr wackelig und unklar. Zahlung auf Vorbehalt kann man verwenden bringt evtl. nicht viel es sei denn alle bekommen ihr Geld zurück.

In die Wohnung kommt niemand rein. Ihr habt keinen verpflichtenden Vertrag den ihr gebrochen habt! Oder können die Nachweisen das bei Zahlungsverzug eine Mahnung an euch geschickt wurde, ohne Mahnung geht das auch nicht einfach so mit Pfändung, oder habt ihr nachweislich geltendes Recht verletzt?

Das mal als Einwurf. Weitere comments folgen sicher
Bei Fehlern bitte korrigieren,
Danke

-Alle Angaben ohne Gewähr-

Schaumal wie das gemacht wird:
- https://www.youtube.com/watch?v=ibd70Ihzj9o -


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2014, 14:26 von Empfänger«
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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Beiträge: 710
Re: hi hilfe wegen GV
#2: 30. Juli 2014, 21:12
Man kann ja mal hier lesen: Gesetze und so:

 Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
Unterabschnitt 1
I. Allgemeine Vorschriften

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=0917204A4653D1B035441CE982B40402.jp64?quelle=jlink&query=VwG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-VwGSHpP252


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