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Autor Thema: Klagegründe und Rückforderung von bereits gezahlten Beiträgen*Brainstorming*  (Gelesen 2237 mal)

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  • Beiträge: 38
Hallo Miteinander!

Da es ja nach dem Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid und es auf dem Klageweg irgendwann auch mal zu einer Begründung kommen kann, die von einem eingefordert wird, würde ich hier gern mal ein paar erste Gedanken dazu posten.
In anderen Threads hab ich schon von völkerrechtlichen Aspekten gelesen, aber ich wollte an der Stelle ein explizitets Brainstorming zur Begründungsfindung starten. Ich hoffe das vlt. auch mal ein Jurist mit drüber liest ;).

Über unsere GEZ Beiträge werden ja auch Sportübertragungsrechte für Bundesliga, EM, WM, Tour de France usw. mit bezahlt.

Nun kam aber das hier raus:

Europol entdeckt Mega-Wettskandal im Profifußball

http://www.manager-magazin.de/finanzen/alternativegeldanlage/0,2828,881374,00.html

Haben wir uns durch das Zahlen der Rundfunkgebühr somit der Beihilfe zum Betrug schuldig gemacht? Könnte man dann nicht die gezahlten Beiträge zurück verlangen, weil man keine Straftat unterstützen möchte?

Nun als kleiner Aufhänger: Tour de France. Man hat ja schon öfters von Doping Skandalen gelesen / gehört.
Hierbei sind die öffentlich-rechtlichen mitfinanzierer des Sports und dadurch indirekt des dahinterstehenden Dopingsystems.
Auch wenn der blog vlt. etwas..naja speziell ist, finde ich teile dieses Beitrages interessant:

http://wwwut.wordpress.com/2012/10/23/hajo-seppelts-kommentar-in-den-tagesthemen/

Link zum originalen Tagesschaubeitrag:

http://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-armstrong100.html

Hiermit hat der Beitragszahler Beihilfe zum Doping und damit Beihilfe zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (?) geleistet. Hierfür hätte ich auch gern evlt. gezahlte Beiträge zurück, weil, wie schon oben geschrieben, man will ja keine Straftat finanziell unterstützen.

Was meint ihr zu den ersten Gedankengängen? Wenn ich etwas mehr Zeit habe, werd ich noch ein paar mehr schreiben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2013, 13:40 von vorok«

R
  • Beiträge: 1.126
Nun kommt mal auf den Teppich der Tatsachen  zurück. Niemand wird einem Beitrags/Gebührenzahler nachweisen können, dass er alleine hinsichtlich seiner Zahlungen irgendwie mit drin steckt.

Wenn im großen Stile Panzer aus Deutschland in ein Krisengebiet verschoben werden, ohne dass das Wirtschaftsministerium involviert war, kann man auch dem Steuerzahler wohl kaum wegen eines Verstoßes gegen das KWKG ans Portepée fassen.

Haltet Euch lieber an die Fakten, als das ganze derartig ausufern zu lassen.

Ist genauso abwegig wie die Religionsgeschichte mit der Gründung einer religiösen Gemeinschaft. Dann kann man im gleichen Zuge auch hingehen und mit Hinweis auf das GrStG sich von der Zahlung der Grundsteuer befreien lassen.

Ich würde nicht nach Ausflüchten bzw. Fluchtmöglichkeiten aus dem 15. RdFkÄStV suchen sondern das Dingen direkt angreifen. Nur so geht es. Das Dingen muss für verfassungswidrig erklärt werden. Und da gibt es mehrere Angriffspunkte, die in der Öffentlichkeit schon länger diskutiert werden, vermehrt vor allem nach dem 1. Januar der neuen GEZ-Zeitrechnung.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich würde nicht nach Ausflüchten bzw. Fluchtmöglichkeiten aus dem 15. RdFkÄStV suchen sondern das Dingen direkt angreifen. Nur so geht es. Das Dingen muss für verfassungswidrig erklärt werden. Und da gibt es mehrere Angriffspunkte, die in der Öffentlichkeit schon länger diskutiert werden, vermehrt vor allem nach dem 1. Januar der neuen GEZ-Zeitrechnung.
Richtig. Das Ding an der Wurzel packen - und samt "Ausläufern" herausrupfen!

- Zahlungsunwilligkeit erklären
- Zahlungsverweigerung
- Widerspruch/ Klage
- offen gelebter Protest/ Demos/ Beschwerden/...


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Aufklärung *jetzt*!
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"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Pit

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Natürlich stecken alle Staatsbürger bei verbotenen Panzerdeals mit drinnen. Wenn die Politik zu entgleisen droht und entgleist ist, ist der Souverän in der Verantwortung.
Politiker sind nur auf Zeit gewählte Vertreter des Souveräns.
Souverän ist Latein und bedeutet: der Herrscher über ein Land. Ergo, sind wir Bürger die Herrscher und haben auf die Verfassungskonformität der Politik zu achten.
 
Politker sind keine Patriatchen, die tun und lassen können, was sie wollen. Die haben sich nach dem Grundgesetz zu richten wie alle Deutschen. Und für den Fall, das die das nicht tun, hält das Grundgesetz das Widerstandsrecht bereit -> Artikel 20.

 @ vorak - nicht mißverstehen. Ihr Anliegen würde ich besser in einer grundsätzlichen Klageschrift aufgehoben sehen. Aber auf Gewissenfreiheit können Sie schon plädieren. Sie sollten nur drauf achten, wie glaubwürdig das erscheint. Haben Sie einen Fernseher?








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In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (“die Herde”) lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit “Grasen” zu verbringen. - Walter Lippmann

 
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