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Autor Thema: Paketlösung aushandeln ? Bericht aus Brandenburg.....  (Gelesen 2998 mal)

t

themob

Jetzt stolper ich erneut über so eine Aussage und will es hier mal in den Raum stellen.

Laut der Berichterstattung der PNN ist man gerade dabei, die neuen Rundfunkbeiträge für die Behörden durch das brandenburgische Finanzministerium  berechnen zu lassen.
Bemerkenswert finde ich schon die Aussage das man bislang gar nicht weiss, wieviel in der Vergangenheit bezahlt wurde.

Noch bemerkenswerter allerdings die Aussage:

Nach PNN-Information deckt (denkt) das Ministerium auch darüber nach, mit der GEZ eine Paketlösung für die Landesverwaltung auszuhandeln.

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/718863/

Als naiv denkender Mensch frage ich mich: Auf welcher Rechtsgrundlage möchten denn die einen oder anderen (unabhängig wer) Rabatte / Flatrates oder sonstige "Paketlösungen" aushandeln ? Dafür ist doch in den vorhandenen Verträgen gar kein Ermessensspielraum gelassen worden.
Ist nicht das erstemal das ich über dieses Ansinnen lese (ist mir seinerzeit auch schon bei der Drogeriekette DM aufgefallen das man erstmal das Gespräch suchen wolle), dieses hier nehme ich jetzt mal zum Anlass für ne kleine Diskussion was Ihr darüber denkt. Wie lässt sich denn bitte vermeiden, dass es solche "Lösungen" gibt ? Wer kontrolliert ? Wie kann sichergestellt werden, solange diese Verträge in der aktuellen Fassung gültig sind, dass ALLE die es betrifft herangezogen werden (sollten), ohne das der ÖRR irgendwelchen Kuhhandel betreibt von dem wir ansonsten gar nichts wissen ?
Ich will nicht das Normalbürger am Ende übrig bleibt und die anderen Nachgebessert haben, Ruhe geben. Ich will das ÖRR System in der jetztigen Form weg haben.


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"Noch weiß die Landesregierung nicht einmal, wie viel die Landesverwaltung bisher überhaupt zahlen musste." *

Vollständig wäre der Satz, wie folgt: "... und ab 01.01.2013 zahlen muss." Dass zeigt, wie halbherzig die Landesregierung Brandenburg, das Finanzministerium und der Landtag mit öffentlichen Geldern umgeht.

Ich finde keine Kleine oder Große Anfrage eines Landtagsabgeordneten zu diesem Thema, aber eine Unterschrift des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg unter den Rundfunkstaatsvertrag!


"Nach PNN-Information deckt das Ministerium auch darüber nach, mit der GEZ eine Paketlösung für die Landesverwaltung auszuhandeln." *

Richtig ist Beitragsservice, nicht aber "GEZ". Für die Landesregierung treffen die §§ 5 und 6 RbStV zu. Dort lese ich nichts, entgegen den Möglichkeiten für den privaten Bereich im § 4, über Möglichkeiten der Verhandlung zum Zwecke einer Ermäßigung/Befreiung oder Härtefälle. Auch hier stellt sich die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz. ...

*Quelle (28.01.2013): http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/718863/

Quelle: Kopie der Druckfassung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RbStV)
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=14&ved=0CEEQFjADOAo&url=http%3A%2F%2Fwww.vprt.de%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fdocuments%2FRundfunkbeitrags-StV.pdf&ei=xnoHUay3DcqK4gTzhIHYBw&usg=AFQjCNHeRtpMmReYGKHNcxI9-VTjn18kvw&bvm=bv.41524429,d.bGE

"Wie lässt sich denn bitte vermeiden, dass es solche "Lösungen" gibt ? Wer kontrolliert ? Wie kann sichergestellt werden, solange diese Verträge in der aktuellen Fassung gültig sind, dass ALLE die es betrifft herangezogen werden (sollten), ohne das der ÖRR irgendwelchen Kuhhandel betreibt von dem wir ansonsten gar nichts wissen ? Ich will nicht das Normalbürger am Ende übrig bleibt und die anderen Nachgebessert haben, ..."

Allein die öffentlich bekundete Absicht der Landesrtegierung Brandenburg, sich der vollen Beitragspflicht durch "Verhandlungen" zu entziehen (sie hätte ja nicht den Rundfunkstaatsvertrag unvorbereitet unterschreiben müssen!!!), ist schon ein Grund dafür, dass die Bürger des Bundeslandes Brandenburg sich schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wenden sollten; das ist ihr demokratisches Recht, und wird, den Fallzahlen nach, rege beansprucht.

Alle Modalitäten dazu finden sich hier: http://www.landtag.brandenburg.de/de/mitgestalten/petitionen/396871

Parallel würde ich jeweils einen Landtagsabgeordneten pro Fraktion anschreiben, mit der Bitte, diesen Vorgang als Kleine Anfrage unverzüglich in den Landtag einzubringen. Kernpunkte der Kleinen Anfrage sollten sein:

1) Mit welcher, auf die Zukunft ausgerichtete Absicht und mit welchen Wissen hat der MP den Rundfunkstaatsvertrag unterschrieben?
2) Wie viel Rundfunkgebühr hat die Landesregierung seit der Wende bis 31.12.2012 pro Jahr (jährliche Einzelausweisung) entrichtet?


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Landesregierungen und Kommunen sind auf einmal alle "ÜBERRASCHT" über ihre Pflichten und Kosten bzgl. des Rundfunkbeitrages ab 01.01.2013.

Die Stadtverwaltung in Köln schlägt "unerwartet" Schaum. Einzelheiten dazu finden sich im Kölner Stadtanzeiger vom 28.01.2013:

http://www.ksta.de/koeln/neuregelung-verwaltung-stoppt-rundfunkbeitraege,15187530,21580714.html


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  • ohneARDZDFGEZbesser
Landtag Brandenburg,  Hauptausschuss, 14. Sitzung,  24.11.2010

MP Platzeck (ja genau der, der Fachmann vom BER):

"Der Ministerpräsident sagt, dass die Verhandlungen lang und schwierig gewesen
seien und es sei klar gewesen, dass es keine Lösung geben werde, die Jeden zufrieden
stellen werde. Er habe aber bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz sowohl
von den Hauptkritikern, den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern
danach sehr positive Rückmeldungen erhalten, als dieser Kompromiss geschlossen
worden sei, nach dem Motto, man kriegt nicht alles, aber man kann damit
leben.
Zu der Frage, ob mehr oder weniger Gebühren herein kommen würden, würde
niemand eine Antwort verlässlich geben können. Die Sender gingen davon aus, dass
es für sie eine große Belastung werde, weil sie am Ende eher weniger hätten. Nach
seiner Einschätzung könne man vor dem Ablauf von ungefähr drei Jahren, keine genaue
Einschätzung treffen. Nach allem was an Datenmaterial vorliege, werde es ein
positives Nullrundenspiel, aber dieses sei nur eine Vermutung. Es sei noch nicht hundertprozentig
zu verifizieren. Das sei auch von allen Beteiligten so gesagt worden.
Wichtig für ihn sei es gewesen, dass die 17,98 Euro erst einmal erhalten bleiben und
dass es administrierbar werde, was der Fall sein werde. Es habe einige Verfassungsfragen
gegeben, die geklärt worden seien. Auch sei wichtig und davon auszugehen,
dass die öffentlich-rechtlichen Sender keinen Einbruch der Einnahmen zu verzeichnen
hätten. Das sei das Konstrukt, in dem man sich bewegt habe und er glaube,
dass der Kompromiss diese Rahmenbedingungen relativ gut erfülle."

habe die verfügbaren Protokolle durchsucht.
Hinweise das von dieser Landesregierung irgendetwas gerechnet wurde sind nicht vorhanden.


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Landtag Brandenburg,  Hauptausschuss, 14. Sitzung,  24.11.2010

MP Platzeck (ja genau der, der Fachmann vom BER):....

 und er glaube,


Schön soll er weiter glauben. Glauben ist nicht Wissen. Ich weiß!!! Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.



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  • #GEZxit
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Landtag Brandenburg,  Hauptausschuss, 14. Sitzung,  24.11.2010

MP Platzeck (ja genau der, der Fachmann vom BER):....

 und er glaube,


Schön soll er weiter glauben. Glauben ist nicht Wissen. Ich weiß!!! Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.

Genau, das ist die Crux. Politiker sind sicher, dass sie unfehlbar sind und das, was sie glauben, ist immer richtig. Und wen doch nicht, sind andere Schuld gewesen.


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jetzt_reicht_es



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Natürlich geht das!
Laut Gesetz sind die ÖRR die Beitragsgläubiger und wir alle sind Beitragsschuldner.
Wenn ein Gläubiger sagt: zahl mir 10000 und ist jut, dann ist es so. Ich frage mal umgekehrt: wenn sie tatsächlich ein Paket aushandeln, wer sollte sie dran hindern?


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jetzt_reicht_es, 29.01.2013 17:09 Uhr
#7: 29. Januar 2013, 17:28
Im Eingangsbeitrag von "themob" sowie im Folgebeitrag von "Timo" werden die Landesregierung Brandenburg und die Stadt Köln, laut §§ 5 und 6 RbStV eineindeutig als Beitragsschuldner ausgewiesen, nicht aber der ÖRR. Dieser ist per Gesetz beitragsfrei gestellt. ...


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