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Autor Thema: VG Ansbach Klageabweisung mit Bezugnahme auf Verfassungsbeschwerden/LG Tüb./EuGH  (Gelesen 5773 mal)

G
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Auch hier fand das BVerwG alles Verfassungskonform, bis endlich das BVerfG entscheiden hat.

Na gut, bei der Feuerwehrabgabe galt es aber nicht, Entscheidung über die Rundfunkgebühr zu fällen, nicht wahr? Manchmal muss eben auch das BVerfG und als selbständiges Verfassungsorgan für die Beruhigung vieler Leute zumindest so tun, dass es Rechtfertigungsgründe zu geben scheint. Oder?


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