75 Euro bei einem Streitwert bis 300 Euro zzgl. der Kosten, die der Anwalt in Rechnung stellt,
wenn Du einen beauftragst, was Du aber nicht mußt.
Sowas zahlt aber auch Deine Rechtschutzversicherung.
@Beitragsverweigerer
Anwalt Hoffmeyer hat in seinen Ausführungen von Widerspruch geschrieben. Du meinst, er hätte Unrecht?
Sagen wir es mal so: Der Anwalt ist in Hannover und Hannover liegt in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es
definitiv kein Widerspruchsverfahren bei solchen Verwaltungsvorgängen!
Ich will nicht klagen, sondern diese von Hernn Hoffmeyer empfohlene einstweilige Verfügung einfordern.
Eine einstweilige Verfügung ist doch aber eine Eilentscheidung, die beim Verwaltungsgericht gestellt werden
muß.
it: Ach und nochwas: Der Widerspruch hätte sehr wohl aufschiebende Wirkung, wenn dies mit beantragt wird.
Dazu bedarf es keiner Einstweiligen Verfügung. Also irgendwie ist der Anwaltstext nixht ganz stimmig.