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Autor Thema: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben  (Gelesen 13495 mal)

B

Beitragsverweigerer

Für alle, die es noch immer nicht mitbekommen haben:

Erkundigt Euch nach den Regelungen für Euer Bundesland.
Die Widerspruchsverfahren sind in fast allen Bundesländern abgeschafft,
was bedeutet, daß man gegen den Bescheid innerhalb eines Monats
kostenpflichtig Klage erheben muß.

@Fritzi

Wie man Klage einreicht und wie man sie begründen kann, kannst Du hier im
Forum zur Genüge nachlesen.


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p
  • Beiträge: 647
kostenpflichtig heißt wie hoch?


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Fritzi

@Beitragsverweigerer 
Anwalt Hoffmeyer hat in seinen Ausführungen von Widerspruch geschrieben. Du meinst, er hätte Unrecht? Und noch einmal: Ich will nicht klagen, sondern diese von Hernn Hoffmeyer empfohlene einstweilige Verfügung einfordern.
Vielleicht schreibe ich ihm mal und bitte um Rat. (kostet 30 €)

Der Tipp, mich auf die hinreichenden Forumsbeiträge einzulassen, ist mittlerweile nicht mehr ganz einfach. Die enorme Vielfalt an Verweigerungsvorschlägen ist schon recht unübersichtlich. Vor allem, wenn diese dann auch noch von anderen Teilnehmern als nicht brauchbar erklärt werden, weil sie möglicherweise nicht mehr der Aktualität entsprechen oder ähnliches.
Bezüglich der Vorgehensweise zum Beitragsboykott bin ich im Moment jedenfalls sehr verunsichert.



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B

Beitragsverweigerer

75 Euro bei einem Streitwert bis 300 Euro zzgl. der Kosten, die der Anwalt in Rechnung stellt,
wenn Du einen beauftragst, was Du aber nicht mußt.

Sowas zahlt aber auch Deine Rechtschutzversicherung.

@Beitragsverweigerer 
Anwalt Hoffmeyer hat in seinen Ausführungen von Widerspruch geschrieben. Du meinst, er hätte Unrecht?

Sagen wir es mal so: Der Anwalt ist in Hannover und Hannover liegt in Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es
definitiv kein Widerspruchsverfahren bei solchen Verwaltungsvorgängen!

Ich will nicht klagen, sondern diese von Hernn Hoffmeyer empfohlene einstweilige Verfügung einfordern.

Eine einstweilige Verfügung ist doch aber eine Eilentscheidung, die beim Verwaltungsgericht gestellt werden
muß.

it: Ach und nochwas: Der Widerspruch hätte sehr wohl aufschiebende Wirkung, wenn dies mit beantragt wird.
Dazu bedarf es keiner Einstweiligen Verfügung. Also irgendwie ist der Anwaltstext nixht ganz stimmig.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2013, 21:12 von Beitragsverweigerer«

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Für alle, die es noch immer nicht mitbekommen haben:

Erkundigt Euch nach den Regelungen für Euer Bundesland.
Die Widerspruchsverfahren sind in fast allen Bundesländern abgeschafft,
was bedeutet, daß man gegen den Bescheid innerhalb eines Monats
kostenpflichtig Klage erheben muß.

Steht das nicht immer auf dem Bescheid drauf was zu tun ist?
Normalerweise steht dort doch immer:

(frei übersetzt)

"Falls sie nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen Beischeid beim Gericht........ innerhalb eines Monats Klage einreichen."



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B

Beitragsverweigerer

Steht das nicht immer auf dem Bescheid drauf was zu tun ist?

Ja, steht es. Besser wäre aber, wenn da nichts stehen würde, denn dann würde sich die
Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels auf 1 Jahr verlängern  ;D


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H
  • Beiträge: 119
Die Tage kam öfter das Argument, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sein könnte, da Steuern nicht zweckgebunden sein dürften.

Ich habe das mal genauer geprüft und kann das BVerfG sekundieren lassen:
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#steuer


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2013, 20:33 von HaraldSimon«

 
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