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Autor Thema: Gerichtsvollzieher  (Gelesen 2697 mal)

S
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  • Unbeugsamkeit ist mein zweiter Vorname
Gerichtsvollzieher
Autor: 19. Januar 2013, 20:23
Hi Folks,

ich hab was gefunden:

Die Gerichtsvollzieher sagen doch immer, sie seien "Beamte".

Nun ab 01.08.2012 eben sind sie das nicht mehr.

Schaut mal da:

http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2012/11/gvo01082012.pdf

bzw. da steht es auch noch einmal:

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/21tj/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=1F65AC53D1095D0F614C4F567E214CE0.jp95?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000031373&doc.part=G&doc.price=0.0#focuspoint

Hier zum Vegleich die alte Fassung:

http://[Seite/Begriff nicht erwünscht]/2012/11/gvo-alte-fassung-v-15-dezember2003.pdf (war von 2003 bis eben Juli 2012 so)

Ich denke, das kann/könnte wichtig werden, wenn versucht wird, die Forderungen beizutreiben.

Lg!
Morag


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S
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Re: Gerichtsvollzieher
#1: 19. Januar 2013, 20:30
Ich denke, das kann/könnte wichtig werden, wenn versucht wird, die Forderungen beizutreiben.

Es wird wahrscheinlich nicht mit dem Gerichtsvollzieher, sondern mit Hilfe des Zollamts vollgestreckt.


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Re: Gerichtsvollzieher
#2: 19. Januar 2013, 20:40
Naja, irgendjemand wird zur Vollstreckung berechtigt sein. Da wird man sich bestimmt noch einig...


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Re: Gerichtsvollzieher
#3: 19. Januar 2013, 20:46
Wie weit dürfen den Zöllner gehen?


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Re: Gerichtsvollzieher
#4: 19. Januar 2013, 20:48
Das sind Beamte und haben schon ihren Freifahrtsschein, denke ich...


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Re: Gerichtsvollzieher
#5: 20. Januar 2013, 09:02
Die GRVZ sind privatrechtlich und KEINE Beamte.

*Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig*

UND WARUM DAS ALLES?

Weil der Wirtschaftsvereinigung die Verwaltungsbefugnisse entzogen wurden und der Letzte haftet. Haften für ungesetzliche Handlungen im Rahmen der Dienstausübung-

DIE KÜRZESTE MÖGLICHE FASSUNG im Internet suchen, da ist es ohne Fachchinesisch lesbar.

JEDER KANN SICH ggf. AUF ARTIKEL 20 GG Abs. 4 berufen, sofern er die Dimension verstanden hat !


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