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Autor Thema: Frage an Herrn Hoffmeyer  (Gelesen 1577 mal)

T
  • Beiträge: 915
Frage an Herrn Hoffmeyer
Autor: 15. Januar 2013, 15:00
Ich hab mal ne Frage an unseren Fachmann Herrn Hoffmeyer.

Herr Hoffmeyer,wie siehts eigentlich aus mit folgender Rechtslage:

GEZ bucht trotz vorliegendem Widerruf von fremden Konten ab

Wie können die Geschädigten hier rechtlich abgesichert vorgehen?

Welcher Tatbestand ist hier erreicht? Diebstahl? Betrug? und ist hier bereits der Vorsatz erreicht?

Es ist ja so,dass der Widerruf rechtzeitig vorlag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

 
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